Ich habe meinen Hauptwohnsitz in England und bin da steuerpflichtig.
Ich habe in Berlin eine vermietete Wohnung und wohne auch teilweise in Berlin.
Ich zahle Steuer in England auf die Mieteinkuenfte in Deutschland.
Gibt es darauf in Deutschland auch eine Steuerpflicht?
Hallo,
tut mir leid, aber da ich kein Steuerberater bin, kann ich ihnen da keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
MfG
Feldkamp
Hallo…
zu diesem speziellen Thema sollte ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater geführt werden, da hier wohl verschiedene Faktoren zusammenkommen.
i.e.
Doppelbesteuerungsabkommen
Aufenthaltsdauer in Deutschland
u.a.
Ich selber hatte so einen Fall leider noch nicht…
Das Ergebnis würde mich persönlich jedoch sehr interessieren…
Gruß
Vielen Dank, dass Sie geantwortet haben.
MfG
SF
Vielen Dank, dass Sie geantwortet haben.
MfG
SF.
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand bist Du mit den in Deutschland erzielten Mieteinkünften in Deutschland als nicht dauernd in Deutschland wohnender (180 Tage-Regelung) beschränkt einkommensteuerpflichtig. Wenn es mit GB ein sog. DBA (Doppel-Besteurungs-Abkommen) gibt, sollten die Einkünfte von Immobilien dort besteuert werden, wo die Immoboilie ist (Belegenheitsprinzip).
Hallo sddf48,
das dt. Steuerrecht macht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) von Grundstücken von dem sog. Belegenheitsprinzip gebrauch. Also wo das Grundstück liegt, das Ertrag oder Einkünfte erbringt - in dem Land soll die Steuer erhoben werden.
Zur Vermeidung von von doppelter Besteuerung von ein- und den selben Einkünften, besteht mit vielen Ländern weltweit - das sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn also England - wie Deutschland das persönliche Besteuerungsrecht seiner Einwohner kennt. Für Deutsche heißt das, wer in Deutschland länger als diese 180-Tageregelung) lebt, ohne das es zur Erholung etc. dient - wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt(siehe AO - Abgabenordnung) in Deutschland hat, der soll mit seinem „Welteinkommen“ hier Steuern zahlen.
Sieht England das genauso - müsstest du in deiner Heimat - aber auch hier - wegen der Belegenheit des Grundstücks Steuern zahlen - es sei - es gibt dieses Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich hoffe geholfen haben zu können,
Schöne Grüße eigennutz
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, weil ich das auch nicht weiß. Sorry!
Hallo,
es tut mir leid, hier kann ich Ihnen leider nichts dazu berichten.
Gruß