Steuerpflicht für Zahlung aus dem Ausland?

Aus ordnungsgemäß versteuerten Einkünften aus über 10-jähriger Berufstätigkeit im asiatischen Ausland für asiatische Arbeitgeber, und in DL abgemeldet und nicht steuerpflichtig, zahlte ich 1995 die Pacht für 30 Jahre für ein Apartment in Thailand.

Etwa die Hälfte der damals vorausgezahlten Pacht könnte jetzt durch Übertragung derselben an eine andere Person an mich zurückfließen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei NICHT um ein in DL steuerpflichtiges Einkommen handelt?
Ich bin seit 2002 wieder in Deutschland als Rentner.
Gruss - Klaus (anwalt79)