Steuerpflicht im Ausland

Guten Abend,

mich interessiert die Besteuerung folgender Situation:

Ich halte mich für 1,5 Jahre wegen familiären Gründen im Ausland auf (Brasilien). Von dort aus gehe ich weiterhin meinen Vollzeit-Beruf in Deutschland nach (via Internet), wird das Gehalt normal in Deutschland versteuert - oder in Brasilien?

Vielen Dank!

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das Steuerrecht ist so vielfältig, dass ich Ihnen, unabhängig was ich schreibe, den Besuch einer Steuerberatung empfehle. Wurde Ihr Lohn / Gehalt von einem Unternehmen gezahl, welches in Deutschland seinen Sitz hat, sind Sie voll steuerpflichtig. Hatten Sie noch Ihre Wohnung in Deutschland auch. Es gibt noch eine 183 Tage Regelung. Es ist zu prüfen ob das auf Sie zu trifft. Mit freundlichen Grüßen.

Sorry,
in dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Andreas

In Deutschland besteht für Personen, die in Inland keinen Wohnsitz haben, die sog. beschränkte Steuerpflicht für alle Einkünfte die im Inland erzielt werden. Der Steuersatz beträgt hierfür 25%. Wird Arbeitslohn gezahlt, für den Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wird, gilt die Steuer i. d. R. als abgegolten.

Guten Abend,

mich interessiert die Besteuerung folgender Situation:

Ich halte mich für 1,5 Jahre wegen familiären Gründen im
Ausland auf (Brasilien). Von dort aus gehe ich weiterhin
meinen Vollzeit-Beruf in Deutschland nach (via Internet), wird
das Gehalt normal in Deutschland versteuert - oder in
Brasilien?

Vielen Dank!

Leider kann ich da überhaupt nicht helfen! Da kann nur das Finanzamt/Steuerberater Auskunft geben,
Grüße und alles Gute

Hallo,

meines Erachtens gilt folgendes:

Soweit Sie weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland nur mit den in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt steuerpflichtig gem. § 1 Abs. 4 EStG.

Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung in Brasilien erbringen und diese auch dort verwertet wird, unterliegen Sie mit Ihren Einkünften nicht der deutschen Steuer auch wenn das Einkommen auf ein deutsches Konto fleißt.

Sollte dies nicht der Fall sein, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht.

Ich denke, dass Sie eine brasilianische Steuererklärung ausfüllen müssen und diese in Braslien gezahlten Steuern dann in Deutschland angerechnet werden.

Aber ich bin kein Steuerberaterin…

VG kikitoria

Hallo,

solange das Arbeitsverhältnis offiziell in Deutschland besteht, wird es auch in Deutschland besteuert. Nur wenn es sich um eine Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber handelt, gelten andere Regeln, darüber muß dann aber der Arbeitgeber informieren.

Schöne Grüsse,
abra-ka-dabra

Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich denke es müsste in Deutschland versteuert werden. Ihren Wohnsitz haben sie im Ausland und somit sind sie beschränkt Einkommensteuer-Pflichtig, d. h. sie versteuern nur die Einkünfte aus § 49 EStG im Inland, dazu gehören " Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Zwar üben sie diese Tätigkeit nicht im Inland aus, aber sie sind bei einem deutschen Unternehmen angestellt und sie halten sich ja nicht aus beruflichen Gründen im Ausland auf. Also ich denke es müsste im Inland (Deutschland) versteuert werden, aber sicher bin ich mir nicht. Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.

hallo
das hängt davon ab
wo dein arbeitgeber sitzt

gruss

Hallo Heuri,

normalerweise wird am Quellort des Einkommens versteuert. Evtl. empfiehlt es sich mal zu recherchieren, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zw. Dtl. und Brasilien besteht, dort ist das normalerweise erwähnt.

Beste Grüße
Tina

wird
das Gehalt normal in Deutschland versteuert - oder in
Brasilien?

Vielen Dank!

Wenn der Wohnsitz in Dtl. bleibt, dann wird es auch weiterhin in D allein versteuert! Wenn nicht, dann greift das Doppelbesteuerungsabkommen Dtl - Bras