Hallo,
meines Erachtens gilt folgendes:
Soweit Sie weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland nur mit den in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt steuerpflichtig gem. § 1 Abs. 4 EStG.
Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung in Brasilien erbringen und diese auch dort verwertet wird, unterliegen Sie mit Ihren Einkünften nicht der deutschen Steuer auch wenn das Einkommen auf ein deutsches Konto fleißt.
Sollte dies nicht der Fall sein, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht.
Ich denke, dass Sie eine brasilianische Steuererklärung ausfüllen müssen und diese in Braslien gezahlten Steuern dann in Deutschland angerechnet werden.
Aber ich bin kein Steuerberaterin…
VG kikitoria