Steuerpflicht in Deutschland für EU-Bürger

Falls ein deutscher Bürger mit EU-Wohnsitz (Italien) in Deutschland eine kleine Eigentums-Wohnung vermietet (für ca.5500 Euro jährl.) wie müsste er in Deutschland Steuern zahlen, wenn er auch eine kleine Rente von ca.5800 Euro in Deutschland erhält?

beschränkte Steuerpflicht Vermietung Rente Italien
Hi,

Falls ein deutscher Bürger

Bürger oder nicht deutscher Staatsangehöriger hat keine Auswirkung auf das Steuerrecht

mit EU-Wohnsitz (Italien)

deshalb dort unbeschränkt steuerpflichtig

in

Deutschland eine kleine Eigentums-Wohnung vermietet

kein Wohnsitz in Deutschland
=> also nur beschränkte Steuerpflicht

Nach § 49 EStG sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht zu versteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen weist dafür auch Deutschland das Besteuerungsrecht zu.

(für

ca.5500 Euro jährl.) wie müsste er in Deutschland Steuern
zahlen,

Grundtabelle aber ohne Grundfreibetrag

wenn er auch eine kleine Rente von ca.5800 Euro in
Deutschland erhält?

Rente muss ich erst nachschauen im Kommentar. Für Renteneinkünfte regelt jedes der ca 70 Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes.
Meld mich nochmal

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,
vielen Dank erstmals für die ausführliche Information!
Mit freundlichen Grüssen
R

beschränkte Steuerpflicht Rente Italien
Hi,

Falls ein deutscher Bürger

Bürger oder nicht deutscher Staatsangehöriger hat keine Auswirkung auf das Steuerrecht

Steuerrecht ist alles andere als langweilig. Das Doppelbesteuerungsabkommen Italien hat etliche Varianten, die sich auf die Staatsangehörigkeit beziehen. War mir nicht im Gedächtnis.

Konkret:
Wenn ein deutscher Staatsbürger in Italien wohnt und aus Deutschland eine Rente bezieht, versteuert er die Rente nach § 49 EstG in Deutschland. Das Besteuerungsrecht hat dann ausschließlich Deutschland für die Rente. Die Höhe der Rente wird wie bei deutschen Renten angesetzt (nach Kohorten, entscheidend ist also, wann die Rente begonnen hat).

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und der steuerpflichtige Teil der Rente werden in einer Veranlagung zusammengerechnet.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,
nochmals vielen Dank!!

Wäre es möglich - bei diesen relativ niedrigen Einkünften - generell zu erfahren, welche Beträge bzgl. der zu bezahlenden Steuern ungefähr entstehen könnten??
(Rentenbeginn 2008, ca. 480 Euro monatlich + evtl.Vermietung ab 2012 um die 450 Euro monatlich)

Danke und schöne Grüsse
R