Steuerpflicht in Deutschland und Arbeiten in NL

Hallo @ all,

ich habe in Holland gearbeitet.(Tochter Unternehmen)
Mutter Konzern ist hier.
Die Steuern habe ich hier entrichtet.
Ich war 4 Tage in Holland und den Rest in Deutschland.

Nun meine Frage,
in wie fehrn kann ich die Fahrten oder Trennungsgeld bei der Erlärung gelten machen und wie?
Das Fahrzeug und Spritkosten wurden von der Firma übernommen.
Die Auslöse wurde normal Versteuert in Deutschland.

Mit dank an euch im Vorauus

Wesu

Hallo Wesu,

habe zu der Frage leider keine Antwort, weil fast keine Ahnung.

Bescheid wissen müsste die Lohn-und Gehaltsabrechung der eigenen Firma (zumal wenn es ein Konzern ist). auch dein örtliches Finanzamt sollte Auskunft geben können. Selbstverständlich auch ein Steuerberater (der das allerdings nicht kostenlos machen wird).

Wenn die Firma Auto- und Treibstoffkosten übernommen hat, kannst du kaum noch Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.

Trennungsgelder, die üblicherweise der Arbeitgeber zahlt, sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer nach Steuerrecht abzugfähige Aufwendungen hat. Bei täglicher Rückkehr des Arbeitnehmers zum Wohnort ist der Abzug von Trennungsgeld weiter eingeschränkt. Vom Arbeitgeber gewährte Verpflegungsmehraufwendungen können u.U. steuerfrei sein.

Als Werbungskosten geltend machen kann der Arbeitnehmer Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit sie vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden.

Das alles ist besonders in deinem Fall nicht einfach und erfordert Rat von einem Steuerfachmann/einer Steuerfachfrau. Ich bin als über 70-jähriger auf diesem Gebiet nicht mehr fit.

Freundliche Grüße
Hanno Heinrich Zipp