Steuerpflicht und Frist

Hallo,

tut mir leid, eine wohl sehr simple Frage, aber ich bin mir hier nicht sicher.
Student A hat 2014 parallel zu seinem Studium zwei freiberufliche Tätigkeiten auf Honorbasis ausgeführt, deren Einkünfte insgesamt deutlich unter dem jährlichen Steuerfreibetrag lagen (ca. 3000 €). Mit welcher Frist muss er eine Steuererklärung abgeben?

Vielen Dank

Theoretisch bis zum 31.05. des Folgejahres. Praktisch garnicht, solange er nicht aufgefordert wird.

Ergänzend zu der Antwort von Rotalge. Dies gilt nur, wenn der Student keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen hatte, z.B. als Werkstudent mit regelmäßig mehr als 450 €, also kein Minijob mehr.

Und wenn er nicht aufgefordert wird und sie nicht bis zum 31.05. abgibt, kann er sie später nicht mehr einreichen?
Er hat ansonsten keine EInnahmen, nicht Werksstudent, nicht Mini-job.
Dann ist er also abgabepflichtig?

Nochmal etwas präziser. Nachdem dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und keine anderen Vorschriften aus dem Bereich der §§25, 26, 46 EstG und 56 EStDV zutreffen, bist du nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Du kannst aber, weil du bspw. deine vorweggenommenen Verluste aus Kosten des Studiums geltend machen willst. Dann verjährt die Festsetzungsfrist nach vier Jahren (§169 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 170 Abs. 1 AO), also bei Einkünften aus 2015 zum 31.12.2019.

Eine Steuererklärung lohnt sich oft - allerdings nur dann wenn Einkommenssteuer abgeführt wurde. Kannst Du Deinen Abrechnungen entnehmen.

Es geht nicht um Einkünfte auf Lohnsteuerkarte.