Laut den Fachzetschriften der steuerberatenden Berufe wird zurzeit bei den Finanzbehörden über folgendes nachgedacht:
Dynamikanpassungen in Versicherungen mit Kapitalabfindungen werden als Neuverträge gewertet und steuerpflichtig! Da der Anteil der Überschüsse sich nicht genau verteilen lässt, wäre dann eine % Bewertung anzunehmen. D.h., dass die Überschüsse überproportional besteuert werden.
Wie gesagt, dass sind Sandkastenspiele - aber meines Erachtens nicht ganz unberechtigte. Und wenn ich mir die knappen Kassen und die Gier der Steuerbehörden anschaue, dann gehe ich davon aus, dass das kommt.
Das sollte aber jeder im Auge behalten und ggf. handeln - dann muss die Dynamik gekündigt werden!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
Das sollte aber jeder im Auge behalten und ggf. handeln - dann
muss die Dynamik gekündigt werden!
Warum muß ich die Dynamik dann kündigen??
Fragend
Martin
Hallo Martin,
oder widersprechen? oder beenden? Die Dynamikvereinbarung nicht den Vertrag!
Wenn die Finanzbehörden sich hier durchsetzen, bedeutet dass, das ein größerer Teil der Überschüsse mit Steuern belegt wird, als tatsächlich aus der Dynamik entstanden ist.
Das wäre nachteilig - deshalb die Dynamik beenden ab 31.12.2004! Und nur wenn…!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Laut den Fachzetschriften der steuerberatenden Berufe wird
zurzeit bei den Finanzbehörden über folgendes nachgedacht:
Dynamikanpassungen in Versicherungen mit Kapitalabfindungen
werden als Neuverträge gewertet und steuerpflichtig! Da der
Anteil der Überschüsse sich nicht genau verteilen lässt, wäre
dann eine % Bewertung anzunehmen. D.h., dass die Überschüsse
überproportional besteuert werden.
Hallo Thorulf… steht wo? hast du einen quellennachweis? interessiert mich ausserordentlich…
grüsse von maxxler71
Hallo Thorulf,
ich denke eine Kündigung der Dynamik wäre der falsche Weg. Warum habe ich eine Dynamik in meinem Vertrag?? Doch um Steigerungen aufzufangen oder den Versicherungsumfang an meinem steigenden Bedarf anzupassen.Wenn die LV den Anforderungen zur neuen Besteuerung gewachsen ist, so werden ja nur 50% der Erträge versteuert und dann noch der entsprechende Freibetrag und ich denke, das da einige wohl nicht voll bezahlen werden.
Deshalb meine Meinung, das eine Kündigung der dynamik nur dann sinnvoll ist, wenn gewisse Prameter erfüllt sind und nicht als pauschaler Ratschlag zu werten sind.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
Du hast natürlich recht. Als „pauschaler“ Ratschlag es zu tun war es aber auch nicht „wirklich“ gemeint. Eine Prüfung im Einzelfall wäre natürlich sinnvoll.
Aber Tatsache ist, dass Teile der Überschussbeteiligung zur Steuer herangezogen werden können, die dem teil zuzurechnen sind, der steuerfrei bleiben müsste.
Die Frage ist, wei die Ausgestaltung der regelung aussieht und ob sie überhaupt kommt?!
Viele Grüße
Thorulf Müller