wenn Person A jemand bekanntes (z.B. Nachbar, Freund…) eine Homepage auf dessen wunsch erstelle und möchte dafür als Aufwandsentschädigung 400 EURO => Ist dies Steuerpflichtig? Bzw. ist das evtl. sogar Schwarzarbeit?
Kann im „Streitfall“ der Nachbar/Freund die Person A wegen Steuerhinterziehung anzeigen?
Oder fällt das alles unter einen nicht Steuerpflichtigen Betrag - bzw. als Aufwandsentschädigung/Unkostenbeitrag?
wenn Person A jemand bekanntes (z.B. Nachbar, Freund…) eine
Homepage auf dessen wunsch erstelle und möchte dafür als
Aufwandsentschädigung 400 EURO => Ist dies Steuerpflichtig?
Bzw. ist das evtl. sogar Schwarzarbeit?
Nicht (Schwarzarbeit), wenn er ein Gewerbe angemeldet hat und seine Einkünfte ordentlich versteuert.
Kann im „Streitfall“ der Nachbar/Freund die Person A wegen
Steuerhinterziehung anzeigen?
wenn man sagen wir seinem Neffen 100€ dafür gibt, dass er in der neuen Wohnung 10 12 Stunden lang Tapeten abkratzt, dann muss der Neffe dies wohl kaum versteuern.
Ich denke die Frage geht eher in die Richtung ab welcher Grenze muss was wann wo angemeldet/angegeben werden.
Vielleicht sollte dieser Beitrag ins Unterforum „Steuern“ verschoben werden.
Wenn mir mein Neffe hilft und ich ihm 100 Euro gebe, dann teile ich das offiziell so auf:
Neffe hilft mir beim Wohnung renovieren -> Gefälligkeit
100 € sind eine Schenkung weil er so ein nettes Kind ist.
Bei so was wird auch keiner Nachfassen.
Wenn ich einem entfernt bekannten gegen 400€ eine Homepage erstelle, dann ist das eine Dienstleistung die ich verkauft habe.
Einen Gewerbeschein braucht man hier nicht, da Webdesign in den Bereich der freien Berufe fällt. Umsatzsteuer muss man auch nicht verlangen so lange das ein Kleinstgewerbe ist. Die Grenze ist so weit ich weiß irgendwo bei 15.000€ im Jahr.
In der Einkommensteuererklärung muss man das korrekterweise angeben, da gibt es eine Anlage für Einkünfte aus selbständiger Arbeit.