Steuerpflichtig mit Singapurarbeitsvertrag?

Hallo zusammen,

Ich bin wirklich gespannt ob ihr auf diese Situation eine passende Antwort geben könnt.

Und zwar besteht einen Arbeitsvertrag in Singapur,die Tätigkeit wird nur im Ausland durchgeführt.Der Wohnsitz des jenigen ist zur Zeit in Deutschland und ist Deutscher Staatsbürger.
Geplant ist, sich in Deutschland abzumelden und den Wohnsitz in die CZ zu verlegen.

Allerdings ist das Einkommen schon ein halbes Jahr auf das deutsche Konto eingegangen.

Ist man dann noch Steuerpflichtig in Deutschland, sobald man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt?

Hi,

Und zwar besteht einen Arbeitsvertrag in Singapur,die
Tätigkeit wird nur im Ausland durchgeführt.Der Wohnsitz des
jenigen ist zur Zeit in Deutschland und ist Deutscher
Staatsbürger.

unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland =Normalfall

Die Einkünfte aus der Tätigkeit in Singapur werden als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Singapur (Art 15) behandelt, wenn man nachweist, dass dieser Arbeitslohn in Singapur versteuert wurde.

Geplant ist, sich in Deutschland abzumelden und den Wohnsitz
in die CZ zu verlegen.

wa ist CZ??
http://www.google.com/custom?q=CZ&sa.x=0&sa.y=0&safe…

Allerdings ist das Einkommen schon ein halbes Jahr auf das
deutsche Konto eingegangen.

Zufluss wo auch immer ist egal

Ist man dann noch Steuerpflichtig in Deutschland, sobald man
seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt?

Im Jahr des Wegzugs wird für das ganze Jahr eine Veranlagung durchgeführt, siehe § 2 Abs. 7 Einkommensteuergesetz. Die Einkünfte im Ausland nach dem Umzug werden als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt angesetzt.

Schöne Grüße
C.

wa ist CZ??

Länderkennzeichen für Tschechische Republik:

http://www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/laenderke…