Steuerpflichtig wann und wie?

Hallo Ihr,

nehmen wir mal an, eine Frau hätte monatlich 350 Eur Witwenrente. Zusätzlich geht sie, um sich was dazu zu verdienen, in einem Markt putzen. Bekommt dafür im Monat 100 Eur, der Markt möchte ne Steuerkarte, Steuerklasse 1, also steuerfrei.

Zusätzlich trägt diese Frau ein Wochenblatt aus, die Firma möchte auch ne Steuerkarte, dann Klasse 6. Von den verdienten 60 Eur werden Steuern abgezogen.
Jetzt könnte diese Frau noch Werbung austragen, weil sie ja eh jede Woche durch den Ort läuft, würde sich das anbieten. Da diese Firma auch auf einer Steuerkarte besteht, wäre hier noch einmal Steuerklasse 6 fällig.

Die Frau hätte also monatlich die 350 Eur Witwenrente, 100 Eur vom Supermarkt und noch mal 100 Eur vom Zeitung austragen. Hier werden allerdings bei beiden Firmen Steuern abgezogen.

Mit ihrem Gesamteinkommen bleibt sie doch aber deutlich unter dem steuerfrei verbleibenden Grundfreibetrag. Kann sie sich die abgezogenen Steuern zurück holen?

Wäre da was gegen zu setzen? Zum Beispiel in dem Sinne, sie hatte Ausgaben beim Arzt und diese werden mit der Rückerstattung verrechnet?

Wer kennt sich aus, ich bin gespannt! Ist zwar wirklich nur fiktiv, aber wir haben heiss darüber diskutiert.

Schönen Nachmittag für euch!
LG Uta

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo, die Frau muß auf der Steuerkarte Kl.1 200 Euro zusätzlich
eintragen lassen; dann wird die Steuer aus 300 Euro berechnet
aber gleich 0 Euro; auf der Karte 2 x Kl 6 lässt sie sich jeweils
einen Freibetrag von 100 Euro eintragen; steuerpflichtig jeweils
0 Euro. Siehe dazu Vordruck " Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2008,
Buchstabe E". Diesen Vordruck erhält man beim Finanzamt, manchmal
auch bei seiner Gemeindeverwaltung. Gruß

Das ist für einen Laien evtl. etwas unzureichend erklärt.

Die Lohnsteuerklasse beinhaltet den Grundfreibetrag und weitere Pauschalen, wie man sich wie folgt mal anschauen kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

Dort Absatz 2 Nr. 1 ff.

Die Steuerklasse I beinhaltet also Freibeträge und Pauschalen. Die Steuerklasse VI beinhaltet dies nicht. Daher muss man bei Steuerklasse VI auch schon ab den ersten 10 Euro Lohnsteuer zahlen.

Nun kann man, und das wollte der Vorschreiber aussagen, von diesen Freibeträgen der Steuerklasse I einen Teil auf die Steuerklasse VI übertragen. Das heißt, auf der Steuerkarte mit Klasse I wird ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen und auf den Steuerkarten mit VI wird ein Freibetrag eingetragen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39a.html

§ 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Beim Finanzamt kommt sowas nicht täglich vor, daher sind Beamte in den Servicestellen oft überfordert. Man sollte daher darauf achten, dass das auch richtig eingetragen wurde.

Ist bisher sowas nicht gemacht worden, kann man sich die einbehaltenen Lohnsteuern über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen.