Steuerpflichtig ?

Hallo, eine Frage. Eine 70jährige alleinstehende Frau bezieht ca. 10500 € Rente im Jahr. Sonst sind keinerlei Einnahmen vorhanden. Ist sie dann steuerpflichtig ?? Wenn ja wo steht das geschrieben.

Olaf

Hallo,

eine Frage. Eine 70jährige alleinstehende Frau bezieht ca. 10500 € Rente im Jahr. Sonst sind keinerlei Einnahmen vorhanden. Ist sie dann steuerpflichtig ??

Ja.

Wenn ja wo steht das geschrieben.

Natürlich im Einkommensteuergesetz. Gehen wir mal davon aus, dass es hier um eine in Deutschland lebende Person geht. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 unterliegen die sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 der unbeschränkten Steuerpflicht. Schaut man dann dort nach, sind da auch die Renten aufgeführt.
Die Frage zielt aber höchstwahrscheinlich darauf ab, ob Steuern anfallen. Dies könnte anhand der Angaben ausgeschlossen werden, da der Besteuerunganteil in jedem Fall unter den Grundfreibetrag liegt.

Grüße

Hallo,

der Besteuerunganteil in jedem Fall unter den Grundfreibetrag liegt.

und als Anmerkung: in dem Fall besteht auch keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Cu Rene

Dies könnte anhand der Angaben

ausgeschlossen werden, da der Besteuerunganteil in jedem Fall
unter den Grundfreibetrag liegt.

Entschuldige, das ich mich nochmal melde. Der Grundfreibetrag liegt doch derzeit bei 8004 €. Also liegt sie mit Ihren 10500 € darüber. Oder sehe ich das falsch ?

Gruß

Grüße

Hallo, falls die Rente vor 2006 begonnen hat, ist sie mit 50%
steuerpflichtig. § 22 EStG. Gruß

Servus,

Leibrenten werden bloß mit einem „Ertragsanteil“ besteuert; der hängt vom Beginn der Rente ab, 50% …+

Selbst wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente höher als der Grundfreibetrag wäre (was er nicht ist), würden von den Einkünften noch Sonderausgaben (hier hauptsächlich Beiträge zur Krankenversicherung) abgezogen.

Kommt unterm Strich nix bei raus, falls es nicht noch bedeutende andere Einkünfte gibt (Vermietung? Zinserträge aus Kapitalvermögen?).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder