hallo zusammen,
um mich an die hieseigen formalia zu halten frage ich ma’ wie folgt:
angenommen jemand bekäme als freier handelsvertreter von dessen auftraggeber beim berufsstart provisionsvorschüsse (für die vermittlung von versicherungsverträgen), müssten diese provisionsvorschüsse, die ja später zurückgezahlt werden müssen, versteuert werden?und wenn ja wie und als was?
die vorschüsse werden als zinsloses darlehen gezahlt, daher müsste man doch annehmen, dass dies keine einnahmen im steuerrechtlichen sinn sind, da diesen ja die darlehensschuld 1:1 gegenübersteht? oder liegt man mit dieser annahme falsch?
ich hoffe das war dritte person genug, vielen dank für jeden zielführenden hinweis! und allen noch 'ne schöne woche 
liebe grüße