Steuerprogression

Moin nochmal!

Folgender Fall:

Lehrerin Müller hat eine volle Stelle auf A 13 und ist verbeamtet.
Sie hat zudem Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit als Schulbuchautorin (ca.1300 € im Jahr)

Nun sagte ihr jemand, dass sie aufgrund dieser Zusatzeinnahme in die Steuerprogression gelangt sein kann und dadurch bei der Steuererklärung wenig Rückzahlung zu erwarten sei.

Kann das sein?

Und: Wo kann man denn mal erfahren, bei welchen Grenzen man in die nächsthöhere Besteuerung gelangt (Ich weiß leider nicht, wie ich es anders ausdrücken kann, kenne den Fachausdruck nicht).

Bei der nächsten Steuererklärung für 2013 könnte Lehrerin Müller ja dann gegen Ende des Jahres gucken, ob sie nicht noch ne größere Anschaffung an Arbeitsmitteln macht, um das steuerpflichtige Einkommen wieder auf die nächst-niedrigere Stufe zu drücken.
Ist sowas möglichß

Hoffe, ihr habt verstanden, worauf ich hinaus will.

Danke sehr für eure Antworten!

Gruß, fogari

Kann das sein?

Klar. Es kann sogar sein, dass sie nachzahlen muß. Schließlich ist das selbständige Einkommen im Laufe des Jahres unversteuert.

Und: Wo kann man denn mal erfahren,

Mit der von Dir schon angefragten Software.

wie ich es anders ausdrücken kann, kenne den Fachausdruck nicht).

Er lautet „Progression“.

Ist sowas möglichß

Klar.

Hallo,

Lehrerin Müller hat eine volle Stelle auf A 13 und ist verbeamtet.
Sie hat zudem Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit als Schulbuchautorin (ca.1300 € im Jahr)

Nun sagte ihr jemand, dass sie aufgrund dieser Zusatzeinnahme
in die Steuerprogression gelangt sein kann und dadurch bei der
Steuererklärung wenig Rückzahlung zu erwarten sei.

Kann das sein?

Also Matehlehrerin ist sie schonmal nicht? Aber eine gewisse Logik in Richtung mehr Einkommen = mehr Steuern sollte doch möglich sein?

Und: Wo kann man denn mal erfahren, bei welchen Grenzen man in die nächsthöhere Besteuerung gelangt (Ich weiß leider nicht, wie ich es anders ausdrücken kann, kenne den Fachausdruck nicht).

Da gibt es keine Grenzen, die Entwicklung ist quasi fließend, aber eben nicht linear, sondern progressiv.

Bei der nächsten Steuererklärung für 2013 könnte Lehrerin Müller ja dann gegen Ende des Jahres gucken, ob sie nicht noch ne größere Anschaffung an Arbeitsmitteln macht, um das steuerpflichtige Einkommen wieder auf die nächst-niedrigere Stufe zu drücken.
Ist sowas möglich?

Nicht so wie beschrieben. Die Steuerbelastung erfolgt nicht so stufenweise wie das die Lehrerin vielleicht von ihrer Besoldungstabelle kennt. Mann fällt also nicht von A13 auf A12 runter, sondern es gibt sehr viel mehr Zwischenstufen. Die effektive Entwicklung der Steuerbelastung ist hier ganz gut veranschaulicht: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3e/H…

Hoffe, ihr habt verstanden, worauf ich hinaus will.

Du? Oder die fiktive Lehrerin? ;o)
Also grundsätzlich kann man mit Ausgaben gezielt die Steuerbelastung senken. Klar ist aber auch, dass man erstmal einen Euro ausgeben muss, um dann maximal 0,42€ (plus Soli) Steuern zu „sparen“. Das gezielte Vorziehen oder Rausschieben von solchen Ausgaben macht nur Sinn, wenn damit Einkommensschwankungen ausgeglichen werden können. Wenn man jedes Jahr das Gleiche verdient, dann ist der Effekt vernachlässigbar.
Es gibt recht günstige Steuerprogramme oder auch Internetseiten, wo man sowas einfach mal ausprobieren kann und sieht, was das im jeweiligen Fall ausmacht. Das kann sehr unterschiedlich sein, weil da viele Komponenten reinspielen können.

Grüße

Danke!!!

Lehrerin Müller hat eine volle Stelle auf A 13 und ist verbeamtet.
Sie hat zudem Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit als Schulbuchautorin (ca.1300 € im Jahr)

Nun sagte ihr jemand, dass sie aufgrund dieser Zusatzeinnahme
in die Steuerprogression gelangt sein kann und dadurch bei der
Steuererklärung wenig Rückzahlung zu erwarten sei.

Kann das sein?

Also Matehlehrerin ist sie schonmal nicht? Aber eine gewisse
Logik in Richtung mehr Einkommen = mehr Steuern sollte doch
möglich sein?

Danke für so nette Einlassungen. Das hat mich endlich weitergebracht:
Ich bin zu doof für diese Welt!

Danke, dass du dich so tief herabgelassen hast!

Hallo,

Danke für so nette Einlassungen. Das hat mich endlich
weitergebracht:
Ich bin zu doof für diese Welt!

Die Finanzämter berechnen die Steuer immer noch ganz altmodisch, wenn auch elektronisch, nach Steuertabellen. Wenn die Mathelehrerin ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen kennt, kann sie in einer Steuertabelle nachgucken, wie hoch ihre Steuern sein müssen. Zu Beispiel hier http://www.imacc.de/steuer/steuertabelle/grundtabell… (mit Google gefunden). Es kann natürlich sein, dass ihrem Autoreneinkommen von €1.300 abzugsfähige Ausgaben in der selben Höhe entgegen stehen. Dann erhöhen die €1.300 „brutto“ die Steuerschuld nicht.

Wenn ihr Arbeitgeber ihr während des Jahres weniger Steuern abgezogen hat, als sie schuldet (und sie auch sonst keine Steuervorauszahlunngen geleistet hat), muss sie nachzahlen.

Im übrigen ist die Mathelehrerin sicher sowieso schon im Bereich der Steuerprogression. Der fängt nämlich, wie im vorher verlinkten Diagramm zu sehen, bei etwas über €8.000 Jahreseinkommen an.

Cheers, Felix

Die Finanzämter berechnen die Steuer immer noch ganz
altmodisch, wenn auch elektronisch, nach Steuertabellen.

Das ist Quatsch. Die Grundlage für die Steuerberechnung steht hier: § 32a EStG.

Steuertabellen auf dieser Grundlage werden nicht mehr amtlich erstellt und veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

1 Like

Hallo,

Die Finanzämter berechnen die Steuer immer noch ganz
altmodisch, wenn auch elektronisch, nach Steuertabellen.

Das ist Quatsch.

Das hättest du auch freundlicher schreiben können, aber

Die Grundlage für die Steuerberechnung steht
hier: § 32a EStG.

Danke - wieder was gelernt.

Cheers, Felix