Hallo,
wir hatten eine Steuerprüfung. In dem geprüften Zeitraum wurde unsere Steuer von einem Steuerberater erledigt!
Nun nach Abschluss der Prüfung sollen ca. 16000,- nachgezahlt werden.
Begrüdung lautet wie folgt
„Die vorgelegten Kassenaufzeichnungen haben formelle und materielle Mängel und sind daher nicht als ordnungsmäßig anzusehen“
„Wegen dieser erheblichen Mängel der Kassenführung ist nicht gewährleistet dass das vorliegende Ergebnis der Buchführung dem Betriebsergebnis entspricht, das sich bei ordnnugsgemäßer Kassenführung ergeben würde“
„Wegen erheblicher Mängel in der Kassenführung, der fehlenden fortlaufenden Rechnugsnummern, fehlender Ausgangsrechnungen sowie fehlender Belegnachweise und Abrechnugsnachweise ist nicht gewährleistet dass das vorliegende Ergenis der Unterlagen sowie die in der Buchhaltung erklärten Umsätze dem tatsächlichen Betriebsergebnis entspricht“
Meine Frage: Hätte der Steuerberater mich nicht schon seit Anfang der Beratungtätigkeit auf diese Mängel hinweisen müssen? Denn wenn wir dies schon vorher gewusst hätten oder einfach nach den ersten Monaten von Ihm den Hinweis auf solche Mängel bekommen hätten, hätte ich das nicht 4 Jahre so praktziert!
Muss seine Betriebshaftpflicht oder Vermögenshaftpflicht für sotwas haften?
Die Nachzahlung beruht nur auf den Mängeln der Buchhaltung und Führung aber nicht weil wir nachweislich etwas nabenbei oder Schwarz gemacht haben!
Danke
Viele Grüße