Steuerprüfung haftet der Steuerberater?

Hallo,

wir hatten eine Steuerprüfung. In dem geprüften Zeitraum wurde unsere Steuer von einem Steuerberater erledigt!

Nun nach Abschluss der Prüfung sollen ca. 16000,- nachgezahlt werden.

Begrüdung lautet wie folgt

„Die vorgelegten Kassenaufzeichnungen haben formelle und materielle Mängel und sind daher nicht als ordnungsmäßig anzusehen“

„Wegen dieser erheblichen Mängel der Kassenführung ist nicht gewährleistet dass das vorliegende Ergebnis der Buchführung dem Betriebsergebnis entspricht, das sich bei ordnnugsgemäßer Kassenführung ergeben würde“

„Wegen erheblicher Mängel in der Kassenführung, der fehlenden fortlaufenden Rechnugsnummern, fehlender Ausgangsrechnungen sowie fehlender Belegnachweise und Abrechnugsnachweise ist nicht gewährleistet dass das vorliegende Ergenis der Unterlagen sowie die in der Buchhaltung erklärten Umsätze dem tatsächlichen Betriebsergebnis entspricht“

Meine Frage: Hätte der Steuerberater mich nicht schon seit Anfang der Beratungtätigkeit auf diese Mängel hinweisen müssen? Denn wenn wir dies schon vorher gewusst hätten oder einfach nach den ersten Monaten von Ihm den Hinweis auf solche Mängel bekommen hätten, hätte ich das nicht 4 Jahre so praktziert!

Muss seine Betriebshaftpflicht oder Vermögenshaftpflicht für sotwas haften?

Die Nachzahlung beruht nur auf den Mängeln der Buchhaltung und Führung aber nicht weil wir nachweislich etwas nabenbei oder Schwarz gemacht haben!

Danke

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage an mich. Den Ärger verstehe ich gut. Das ist eine Menge Geld. Leider habe ich von Versicherungsfragen gar keine Ahnung.

Ich würde als erstes mit dem Steuerberater sprechen. Was sagt er dazu?
Gibt es noch Möglichkeiten der Nachbesserung? Das glaube ich nicht, aber ich weiß es auch nicht.

Entschuldige. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Viel Erfolg und viele Grüße
Conterna

Hallo

die Frage kann man nicht komplett beantworten, dazu fehlen zu viele Details - würde auch hier den Rahmen sprengen.
Zunächst ist zu prüfen, welche Aufgaben der Steuerberater hatte.
Ausgangsrechnungen erledigt normalerweise der Betrieb, gleiches gilt i.R. für die Kasse.
Also hier ist NACHHOLBEDARF, damit die Belege ordentlich ausgestellt werden und dem Steurberater übermittelt werden.
Allerdings sollte der Steuerberater ein Programm erstellen wie und was er haben will.
Eine andere Sache ist, welche Art von Vertrag hatte der Steuerberater? War er für die Buchhaltung zuständig oder nur Erfüllungsgehilfe zur Aufarbeitung?

In jedem Fall ihn erst eimal anschreiben, dass der Mangel in der fehlerhaften Beratung liegt.
Dann weiter sehen. Eine Prognose wage ich nicht zu geben.

Viel Erfolg DM

Der Steuerberater haftet schon für Mängel die ihm anzulasten sind, wie nicht einhaltung von Fristen usw.
Bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung wird das schwierig werden, würde mit ihm drüber reden.
Die Höhe der Nachforderung läßt auf eine Schätzung schließen. Läßt sich noch was mit Einspruch regeln, wobei man im Nachhinein noch einzelne Unterlagen beibringen kann. Erfahrungsgemäß läßt sich die Steuerschuld dadurch oftmals mindern. Ganz wird das Finanzamt nicht verzichten.