Hallo,
was wuerde wohl passieren, wenn ein Selbstaendiger sein Gewerbe und sich ins Ausland (eines, das keine Meldepflicht kennt) abmeldet und das Finanzamt danach auf die Idee kommt, eine Betriebspruefung durchzufuehren? Muesste der Auswanderer tatsaechlich die Aufbewahrungsfristen wahren?
Gruss
Herbert
gut, habe mich wohl nicht ausfuehrlich genug ausgedrueckt: Wenn man keiner Meldepflicht unterliegt, kann auch keine Post zugestellt werden (Sofern niemand weiss, wo man wohnt) und damit die Pruefung nicht durchgefuehrt werden. Da man sich ordnungsgemaess abgemeldet hat, nehme ich an, dass es eine „Zustellung durch Veroeffentlichung“ oder wie das genau heisst, nicht geben wird. Was passiert nun, wenn man a) 3 Jahre und b) 13 Jahre spaeter nach D zurueckkommt?