Liebe/-r Experte/-in,
wir sind in Thailand eine Gruppe von deutschen Rentnern, die Fragen zum „Rentner“-Steuerrecht (ab 2005) haben.
Wer kennt sich mit diesem speziellen Thema aus und kann uns weitere Fragen beantworten, Tipps und Links geben?
Unsere Webseite http://www.dach-th.org
Viele Grüße
Horst Schumm
Hallo Herr Schumm
Zu Thailand kann ich ihnen nicht viel sagen aber hier finden sie mehr Info zum Thema> http://www.clickthai.de/Service/Law/dba.html
Viele Grüße
Arnego2
Hallo Arnego2,
Herr Pitsch von www.clickthai.de ist Bestandteil unserer Gruppe. Sie sehen daher, wir brauchen Antwort auf bestimmte Fragen, nicht Allgemeines. Da passt auch Theo. Trotzdem vielen Dank.
Horst Schumm
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Sehr geehrter Herr Schumm,
haben Sie steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche bzw. rentenrechtliche Fragen?
MfG
Volker Weidemann
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Hallo Herr Weidemann,
ich persönlich habe keine Fragen, da ich unter der Steuergrenze liege, aber andere (nicht verheiratet + gut betuchte) Rentner haben Fragen wegen der Pauschalbesteuerung und der beschränkten Steuerpflicht - als im EU-Ausland lebend, eben Thailand. Also überwiegend Fragen steuerrechtlicher Art. Die sozialversicherungsmäßigen Fragen sind größtenteils geklärt.
zB warum wird Quellensteuer abgezogen und die Bank schreibt, laden Sie sich das Formular herunter und holen Sie sich die deutsche Quellensteuer in Ihrem Wohnsitzland vom Finanzamt zurück.
So verquer kann man nur in D über Steuersysteme im Ausland denken. Die Thai-Finanzämter kümmern sich einen Dreck um diese Steuer und wir stehen im Regen.
Welche anderen Möglichkeiten der Steuerrückzahlung der QuSt gibt es?
Dürfen wir mit weiteren Fragen auf Sie zukommen?
Freundliche Grüße
Horst Schumm
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Sehr geehrter Herr Schumm,
das ganze sieht recht schwierig aus. Wie Sie sicher wissen, hat die KapESt nunmehr im Regelfall Abgeltungswirkung. Man kann zwar eine Veranlagung nach § 32 d EStG beantragen. Da der Steuersatz aber dann 25 % beträgt , dürfte damit nichts gewonnen sein.
Es gibt zwar Fälle, in denen von der Einbehaltung Abstand genommen wird. Das dürfte aber für beschränkt Steuerpflichtige nicht gelten.
Kapitalgesellschaften geht es da besser. Aber Sie als natürliche Personen stehen genau im Fadenkreuz der Neuregelung. Wenn Sie jetzt alle Ihre Anlage in Kapitalgesellschaften oder gewrebliche Personengesellschaften zusammenpackten…aber das ist jetzt nur eine ganz wilde Gestaltungsüberlegung ohne weiteres Nachdenken…zumal man deren Besteuerung (deutsche oder thaild. Körperschaftsteuer/Gewerbeesteuer) und die KapESt auf Ausschüttungen berücksichtigen müßte…
MfG
Volker Weidemann
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Hallo Herr Schumm
vielleicht der Siggi aus dem auswandern-webforum.de Er weiss meistends mehr da er auch ausgewandert war/ist.
M-f-G
Arnego2
Hallo Arnego2,
ich will es mal versuchen.
Kann ich mal einen Link zu einem Beitrag von Siggi haben, da ich ihn bisher nicht ausfindig machen konnte?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Horst Schumm
Ich bin Experte fuer russisches Steuerrecht!