ich habe ein Gewerbe angemeldet (Umsatz weniger als 17500 Euro)
(=Nebenberuflich)und bin in einer Firma normaler Arbeitnehmer.
Ich kann mir als Selbständiger ein Auto kaufen ohne Ust. Wenn das
Fahrzeug ausschliesslich geschäftlich genutzt wird, fällt die
1%-Regelung weg. - Soweit mein Kenntnisstand -
Kann ich das Fahrzeug auch als normaler AN für die fahrt zur
Arbeitsstelle und wieder nach Hause verwenden, ohne in die
1%-Regelung zu fallen?
Danke für eine/mehrere Antwort/en
ich bin zwar nicht der Steuerexperte, denke aber, dass du hier ein paar Dinge zusammenbringst, die so nicht zusammengehören.
Wenn du als normaler AN in einer Firma deine Lebensunterhalt hauptsächlich damit verdienst, werden die Steuer auf den Verdeinst daraus entrichtet. Hast du noch eine n e b e n b e r u f l i c h e Selbständigkeit, wird diese beim Lohnsteuerjahresausgleich mit ihren Ausgaben und Einnahmen in einer Einnahme-/Überschuß/Rechung in die Versteuerung mit „eingearbeitet“. Die 1% Regelung bezieht sich aber nur auf die Überlassung eines Dienstwagens an den AN durch den AG - auch zur privaten Nutzung. Der Dienstwagen wird also schon durch das normale Arbeitsverhältnis versteuert. Das gekaufte Auto kann man durch deine Konstellation als AN und gleichzeitig Selsbtändiger nicht zweimal ansetzen oder in einer „Querverbindung“ steuerlich abrechnen. Da hat das FInanzamt sicher was dagegen, wenn es das überhaupt versteht.