Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich moechte regelmaeßig 7 Monate im Jahr in einem asiatischem Land leben und dort auch meinen 1. Wohnsitz einrichten. Arbeiten werde ich dort nichts!!! Gibt es die Moeglichkeit sich hier von den Steuern und gesetzl. Versicherungen zu befreien??? Was muesste ich dafuer tuen oder welche sonstigen Voraussetzungen waeren zu erfuellen???

Vielen Dank im voraus

Bin Experte in italienischem Steuerrecht und kann deshalb dazu nichts sagen.

Beste Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

Ich moechte regelmaeßig 7 Monate im Jahr in einem asiatischem
Land leben und dort auch meinen 1. Wohnsitz einrichten.
Arbeiten werde ich dort nichts!!!

Hallo Mexoticom, das Problem ist eher, wie dort im Ausland der Unterhalt bestritten wird: wenn nicht gearbeitet wird, fließt wohl Geld von hier nach dort. Das kann nur mit funktionierenden Systemen geschehen und die Abmeldung bzw. Ummeldung ins Ausland wird zu einer Frage der sog. Doppelbesteuerung. Wenn das entsprechende Land mit Deutschland ein Doppelbesteuerungs-Abkommen hat, greift ohne eine einkommenschaffende Tätigkeit im Ausland das in Deutschland geltende Sozial- und Steuersystem.
Im Klartext: ein Austritt aus Kranken- und Rentenversicherung ist nur illegal möglich - es hängt also vor allem an der Art der Einkünfte während dieser Monate im Ausland und was danach geschieht, egal ob 1. Wohnsitz oder nicht. Konsequent wäre dann eine Auswanderung, aber das ist ja wohl nicht das Thema.
Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Einzelfragen dürfen hier leider nicht beantwortet werden. Ich empfehle Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

lilibet

Hallo,

Was passiert in der restlichen Zeit?
Wenn jemand einen Wohnsitz in Deutschland innehat (das kleinste Knusperhäuschen z.B. zur Miete an einem einzigen Tag reicht aus) oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt (6 Monate/Jahr) hat, ist er hier unbeschränkt steuerpflichtig, mit all seinen Einkünften (Welteinkommensprinzip). Eine dieser Voraussetzung reicht hierfür aus.
Von der Einkommensteuer kann man sich nur „befreien“, wenn man weniger als 7.834€ (Grundfreibetrag bei Alleinstehenden) an zu versteuerndem Einkommen hat (oder nichts arbeitet).

Wenn man keinen Wohnsitz oder Aufenthalt mehr hier hat, aber dennoch Einkünfte in Deutschland erzielt, werden diese trotzdem hier besteuert (sog. beschränkte Steuerpflicht).

Zum Sozialversicherungsrechtlichen kann ich leider nix sagen.

Gruß

Hallo,

sie können sich vom finanzamt quasi freistellen lassen (keine abgabe einer steuererklärung), wenn sie in deutschland kein einkommen erzielen oder unterhalb des freibetrages bleiben.

andernfalls müssen sie auch weiterhin steuererklärungen abgeben und entspr. die steuerlast entrichten.

bei den sozialabgaben sollten sie prüfen, wie sie sich am besten versichern können (gesetzlich oder privat oder im ausland). ohne vers.schutz zu leben wäre allerdings ein viel zu hohes wagnis und nicht klug.

mfg ignaz