Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich wäre dankbar um Lösung folgender Frage:

Ich habe März 2001 ein altes Haus gekauft. Die bisherige Eigenümerin (E), damals 88 Jahre alt, erhielt ein kostenloses Wohnrecht. Zusätzlich wurde noch ein Kaufpreis bezahlt.
Im Grunderwerbsteuerbescheid ist dieses bewertet mit 3,733 x Vervielfacher 11,197 = 41.921 DM.

E ist April 2009 verstorben.

Ich trage mich nun mit dem Gedanken, das Haus noch vor Ablauf der 10 -jährigen Frist des § 23 EStG zu veräußern.
Es diente auch in den letzten 2 Jahren nicht ausschließlich eigenen Wohnzwecken.

Ich denke, dass ich beim Verkauf nun mehr als den Anschaffungspreis erzielen kann. Nun stellt sich für mich die Frage, ob jene obigen ca. 42.000 DM - ca. 21.000 € - auch im Sinne des Einkommensteuerrechts zu den Anschaffungskosten zählen. Falls ja, würde sich ja natürlich der Verkaufsgewinn entspechend mindern, was zu weniger Einkommenssteuern führne würde.

Danke

Spobi

Hallo, ich möchte vorweg sie informieren, dass diese Auskunft kein persönliche Fachberatung ersetzen kann und lediglich als Hinweis dient. Denn manchmal lässt man wesentliche Details weg und dies kann zur Veränderung der Beurteilung kommen. Wenn im Grunderwerbssteuerbescheid 41.000 € steht und sie auf diese Summe die Steuer gezahlt haben, dann ist das somit der Kaufpreis und zählt dazu. Wenn sie also das Haus für heute 50.000 € verkaufen würden, müssten sie Steuern auf 9000 Euro bezahlen, wobei sie pro Kalenderjahr noch einen Freibetrag von 6000,00 € haben, somit also Gesamtsteuern nur auf 3000,00 € zu zahlen sind.

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