Liebe/-r Experte/-in,
ich wäre dankbar um Lösung folgender Frage:
Ich habe März 2001 ein altes Haus gekauft. Die bisherige Eigenümerin (E), damals 88 Jahre alt, erhielt ein kostenloses Wohnrecht. Zusätzlich wurde noch ein Kaufpreis bezahlt.
Im Grunderwerbsteuerbescheid ist dieses bewertet mit 3,733 x Vervielfacher 11,197 = 41.921 DM.
E ist April 2009 verstorben.
Ich trage mich nun mit dem Gedanken, das Haus noch vor Ablauf der 10 -jährigen Frist des § 23 EStG zu veräußern.
Es diente auch in den letzten 2 Jahren nicht ausschließlich eigenen Wohnzwecken.
Ich denke, dass ich beim Verkauf nun mehr als den Anschaffungspreis erzielen kann. Nun stellt sich für mich die Frage, ob jene obigen ca. 42.000 DM - ca. 21.000 € - auch im Sinne des Einkommensteuerrechts zu den Anschaffungskosten zählen. Falls ja, würde sich ja natürlich der Verkaufsgewinn entspechend mindern, was zu weniger Einkommenssteuern führne würde.
Danke
Spobi