Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich plane, bald eine kleine Einzelunternehmen zu gründen.

Dienstleistung : Verkauf von telekommunikation Services, besonders VoIP Service (Voice Over Internet).
Nun bevor ich meine konkurienden Preise festlege, möchte ich wissen wieviel Prozent wird für die Steuer (VAT) bezahlt. Auch 19% oder weniger ? ich finde leider keine Infos in Internet und habe gedacht, ich frage dann mal kurz hier.

Vielen Dank,

Hermann

Hallo Hermann, die deutsche VAT heißt „Umsatzsteuer“ (= „Mehrwertsteuer“) und beträgt generell 19%, ermäßigt 7% (Bücher, Lebensmittel und anderes). Für Deine Dienstleistung müsstest Du 19% MWSt. in Rechnung stellen.
Das müssen im Übrigen alle Deine Konkurrenten auch, sodass Deine Preise von der Umsatzsteuer unabhängig sind.
Ausnahme: Du wirst steuerlich als „Kleinunternehmer“ behandelt, dann brauchst Du keine Umsatzsteuer zu berechnen. Das kann aber auch Nachteile für Dich haben …
Als Gründer gibt vieles zu beachten und es gibt diverse Pflichten als Steuerzahler und Gewerbetreibender. Zudem müssen einige wichtige Entscheidungen getroffen werden, zum Beispiel eben, ob Du als „Kleinunternehmer“ auftrittst oder nicht.
Ich rate Dir daher dringend, Dich von einem Steuerberater oder einem Gründungscoach beraten zu lassen. Schau mal ins Internet unter: www.existenzgruender.de. Da findest Du alle Infos und viele hilfreiche Links.
Viel Erfolg!
Angela

Hallo Hermann,

grundsätzlich sind alle Leistungen mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Ausnahmen regelt das Gesetz. Ich denke, dass eine solche Ausnahme nicht vorliegt, habe aber heute Abend keine USt-Gesetz.

Bei Umsätzen unter einem gewissen Jahresbetrag (ich glaube 19 T€??? § 19 UStG), gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Dann fällt auf alle Leistungen zwar gar keine USt an, aber man kann auch keine Vorsteuer (= USt in den Eingangsrechnungen) ziehen.

Wichtig ist es, eine Steuernummer für USt beim Finanzamt am Firmensitz zu beantragen. Aber Vorsicht - bei der USt kann man einiges falsch machen, also besser ausführlich vorab informieren. Viell. in einem Kurs der Handwerkskammern, IHK oder Volkshochschule.

VG, Coolcat555

Hallo Hermann,

der Verkauf von Telekommunikation und deren Service unterliegt nach dem Umsatzsteuer-Gesetz dem Steuersatz von 19%.

Gruß

A. Altenburger

Hallo Hermann,
entschuldige bitte meine späte Antwort, ich war im Urlaub und konnte mich somit nicht eher melden.
Die Umsatzsteuer für alle Leistungen im Telekommunikationsbereich beträgt regulär 19 %. In § 12 Abs.2 UStG findest du abschließend alle Leistungen, die ermäßigt mit 7 % versteuert werden dürfen. Da dort die Telekommunikation nicht aufgeführt ist, bleibt es beim Regelsteuersatz von 19 %.
Viel Glück mit dem Unternehmensstart!
Elentary

kann jemand mir dann erklären wie die Firma voipcheap.com oder sparvoip.com (eine deutsche Firma in Köln) trägt 16 % VAT ?

16 % ist der alte Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer (int. VAT). Dieser galt bis einschließlich 2006, ab 2007 beträgt der Steuersatz 19 %

Aso ok !
Wir hoffen die Koalition mach das was ne ? naja FDP hatte uns das versprochen.

Vielen Dank !

Vielen Dank für die Antwort.

Grüsse,

Hermann

beantwortet?

Ja danke Bea.

Grüsse,

H.