Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte Dir nachfolgend einen kurzen Überblick über mich und eine Situation geben. Danach habe ich ein paar Fragen zusammengestellt.

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Ich bin 27 Jahre alt und ein österreichischer Staatsbürger der die ersten 12 Jahre seines Lebens dort auch verbracht hat. Dann ließen sich meine
Eltern scheiden und meine aus Deutschland stammende Mutter zog mit mir nach Deutschland zurück. Dort lebe ich bis heute. Habe hier meine
Schule fertig gemacht und meine Ausbildung. Inzwischen bin ich auch voll im Berufsleben angekommen.

Nun ist es so das mein Vater mir gerne sein Haus in Österreich vermachen bzw. überschreiben würde. Er hätte gerne
alles zu Lebzeiten geregelt und das ist natürlich auch in meinem Interesse. Desweiteren ist das auch eine „Sache“ um gewisse
Steuern zu umschiffen. Letztendlich wird dies alles nur auf dem Papier stattfinden und ich werde meinen Wohnsitz nicht wechseln.

Nun ist es aber so das ich nächstes Jahr auch ein Techniker-Studium in Deutschland beginnen möchte. Dazu würde ich gerne
Meister-Bafoeg beantragen. Nun ist mir aber in den Sinn gekommen das ich mit dem Haus ja auch ein „Vermögen“ besitze. Wie
verhält sich nun der Sachverhalt? Wird dies bei der Bafoeg-Berechnung mit einfließen? Muss ich dies überhaupt mit angeben oder
gilt da die Devise „Was keiner weiß macht keinen heiss!“? Letzendlich ändert sich ja nur im österreichischen Grundbuch der
Besitzername. Wäre es von Vorteil sich in Österreich wieder anzumelden um alles über eine dortige Adresse abzuwickeln?

Wie verhält es sich generell wenn ich arbeitlos werde? Wäre dieses „Vermögen“ dann mit einzurechnen? Ich habe keinen Steuerbetrug
oder ähnliches vor. Nur ich möchte mich nicht in die Nesseln setzen und mir etwas verbauen. Weil dann würde ich mit der Übergabe noch warten.

Vielleicht kannst Du mir helfen und ein paar Tipps geben!? Würde mich freuen! Wie würdest Du das machen?

Vielen Dank vorab!

Gruß
Florian

Hallo,

ich bin kein steuerberater, deswegen hier nur meine private meinung.

Sie brauchen in dtl. nichts angeben, es sei denn, sie beziehen irgendwelche finanz. leistungen vom dt. staat. Dann werden sie nach vermögen (inl. u. ausl.) gefragt u. dann müssen sie korrekt angeben.
Ansonsten hat dies steuerlich keine auswirkungen, es sei denn, sie erzielen mieteinnahmen oder modernisieren oder geben dies als zweitwohnsitz an mit diversen fahrten - dann immer ist es st. relevant:
im ersten fall st.erhöhend, in den anderen st.mindernd.

Sollten sie nicht vermieten, sollten wenigstens fahrten zum zweitwohnsitz anfallen; evtl. ist ein lebenslanger nießbrauch ihres vaters auch sinnvoll.

mfg ignaz

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte Dir nachfolgend einen kurzen Überblick über mich
und eine Situation geben. Danach habe ich ein paar Fragen
zusammengestellt…
Gruß
Florian

Hallo Florian, zu den erbschaftssteuerrechtlichen Folgen kann ich leider nichts sagen, da ich kein Experte für grenzüberschreitende Erbschaften bzw. Haus- und Grundstücksüberschreibungen bin - das sollte m. M. nach auch jemand mit einem guten Spezialwissen begleiten, weil man da viele entscheidende Fehler machen kann (über die man sich später wahrscheinlich so richtig ärgert).
Was das Meister-BaföG angeht: Vermögen zählt dafür erst einmal nicht, wenn es nicht realisierbar ist bzw. wenn man das Haus dafür verkaufen müsste. Ganz sicher wird eine Auskunft vom BaföG-Amt sein, dort lassen sich bestimmt derartige Siuationen neutral erfragen. Sich eine österreichische Adresse zuzulegen, ist wahrscheinlich für das Meister-Studium kontraproduktiv, das kann ich aber leider nicht beantworten, es ist keine steuerliche Frage.
Zur Arbeitslosigkeit: ALG I wird niemals nach dem Vermögen bewertet bzw. berechnet, man kann Millionär sein, der Anspruch ist immer ein Rechtsanspruch, weil man Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt hat. Nur die nächste Stufe bzw. die Hartz IV-Situation führt zur Vermögensprüfung und dort wird Haus- und Grund-Besitz gewertet.
Ich hoffe, das hilft erst mal weiter.
Schönen Gruß und viel Erfolg
Jan van Dieken

Hallo Florian

mit deinen Fragen werden meiner Ansicht nach verschiedene Bereiche berührt.

Zunächst ist die Frage, ob eine etwaige Schenkung deines Vaters in Deutschland für dich Steuern auslösen würde.

Nach § 2 des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergsetzes (ErbStG) besteht für dich als Erwerber in Deutschland grundsätzlich Steuerpflicht, da du hier einen Wohnsitz hast. Das heisst der deutsche Staat will zunächst per Gesetz Geld.

Dem Vernehmen nach hat Österreich ja die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft, bei Grundstücken soll aber stattdessen Grunderwerbsteuer (GrESt, wohl 2% des Wertes des Grundstücks nach Maßgabe des österreichischen Steuerrechts)fällig werden.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches eben eine doppelte Belastung in Österreich und Deutschland verhindern würde, ist ab 2008 gekündigt. Somit können also beide Staaten besteuern. Ob die in Österreich zu zahlende GrESt nach deutschem Recht überhaupt anrechenbar ist, wäre näher zu prüfen. Dürfte kniffelig werden.

Deutschland bewertet bei Auslandsimmobilien grundsätzlich nach § 12 ErbStG iVm 31 des Bewertungsgesetzes (BewG)mit dem „gemeinen“ Wert. Dieser Wert entspricht meist dem Verkaufspreis.
Da der Erwerb von deinem Vater stammt, hättest du nach § 16 ErbStG einen Freibetrag von EUR 400.000. Wenn die Immobilie mehr Wert ist, fällt deutsche Steuer an, bei bis EUR 75.000 Mehrbetrag 7%, bei mehr als EUR 75.000 bis EUR 300.000 11%.

Bezüglich des Meister-Bafög, erkundige dich mal, ob da Vermögen überhaupt eine Rolle spielt, es gibt sehr gute Infoseiten. Auch kann man dort anrufen, die geben auch Auskünfte. Falls es tatsächlich eine Rolle spielt, könnte man sich eine „Nießbrauchsgestaltung“ überlegen. Hier würde dann zwar das Eigentum übergehen, dein Vater hätte aber immer noch das volle Nutzungsrecht, z.B. über die Mieterträge.

In Deutschland wäre, Steuerzahlung hin oder her, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben. Da derzeit zwischen den EU-Staaten immer mehr Datenabgleiche stattfinden, würde ich nicht darauf wetten, dass da in Zukunft nichts rauskommt. Eine Nichtabgabe der Steuererklärung könnte als Steuerhinterziehung angesehen werden, diese verjährt steuerrechtlich erst nach 10 Jahren und ist üderdies noch strafbar.

In dem Fall gibt es einige Fragen , die ich empfehlen würde, von einem deutschen Steuerberater mit Erfahrung in internationalen Sachverhalten prüfen zu lassen und gegebenenfalls Assistenz bei der Erstellung einer Steuererklärung einzuholen.

Hoffe konnte helfen.

Stehe für Rückfragen zur Verfügung.

TAXBernd

Hallo Florian,

Häuser kann man im Wege der vorweggenommenen Erbolge übertragen… Hier dorht eine Doppelbesteuerung nach öster. und deutsch. Recht. Alleridngs ist anzunehmen, dass die Freibeträge so hoch sind, das keine Steuer anfällt. Das ist aber nur beine Vermutung von mir.

Vermögen ist beim BAFÖG anzugeben. Eine falsche Angabe wäre als Betrug strafbar.

Gruß

Hallo Florian,

Wie verhält sich nun der Sachverhalt? Wird dies bei :der Bafoeg-Berechnung mit einfließen?

Also ich denke schon, dass es mit in die Bafög-Berechnung einfließt. Die Einkünfte daraus auf jeden Fall (wenn das Haus vermietet wird und Mieteinnahmen vorhanden sind)

Muss ich dies überhaupt mit
angeben oder
gilt da die Devise „Was keiner weiß macht keinen heiss!“?

Das ist jedem selbst überlassen, das Risiko einer evtl. Rückzahlung des Bafög bzw. Strafgelder einzugehen.

Besitzername. Wäre es von Vorteil sich in Österreich :wieder anzumelden um alles über eine dortige Adresse :abzuwickeln?

Darüber kann ich leider gar nichts sagen.

Wie verhält es sich generell wenn ich arbeitlos :werde? Wäre dieses „Vermögen“ dann mit einzurechnen? :Ich habe keinen Steuerbetrug oder ähnliches vor. Nur :ich möchte mich nicht in die Nesseln setzen und mir :etwas verbauen.

Da würde ich auch sagen, dass dieses Vermögen anzusetzen wäre. Mieteinnahmen wie beim Bafög auf jeden Fall.

Weil dann würde ich mit der
Übergabe noch warten.

Also in anbetracht der Umstände würde ich fast empfehlen mit der Übergabe zu warten, bis das Studium beendet ist und ein sicherer Arbeitsplatz gefunden wurde und das große Geld verdient wird. Dann würde der Übergabe nichts mehr im Wege stehen (dann bekommt man eh keine Unterstützung von irgendwoher).

Sonnige Grüße von Soni

PS: Sorry Sorry, dass es jetzt so spät geworden ist. :frowning: