Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich musste meinen Steuerberater wegen zu großer Unstimmigkeiten mitten im Jahr wechseln und möchte meine bisher gebuchten Daten (ich bin selbstständig in einer Gemeinschaftspraxis) mitnehmen. Dieses wird mir verweigert. Mir wurden nur CDs mit GDPdU-Daten übergeben, die aber nur die Steuerprüfer benutzen können. Eine DATEV-Briefversanddatei würde ich nicht bekommen, wurde mir gesagt, obwohl ich monatlich nicht wenig für die Buchungen bezahlt habe. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2008 nicht gemacht wurde, da ich keinen Antrag gestellt hätte.
Meine Frage: Kann dieses Büro einfach so meine Daten einbehalten? Es sind doch _meine_ Daten, die ich bezahlt habe!
Danke für eure Antworten.

Holger

Liebe/-r Experte/-in,
ich musste meinen Steuerberater wegen zu großer
Unstimmigkeiten mitten im Jahr wechseln und möchte meine
bisher gebuchten Daten (ich bin selbstständig in einer
Gemeinschaftspraxis) mitnehmen. Dieses wird mir verweigert.:Holger

Hallo Holger, leider beschreiben Sie ein Problem, das oft bei Unstimmigkeiten mit einem Steuerbüro auftritt: das abgebende Büro versucht über derartige Praktiken, den unliebsamen Klienten hinterher zu ärgern. Es gibt zwar keine eindeutigen Vorschriften in derartigen Fällen, die Billigkeit ist aber stets, dem Klienten nicht mit unlesbaren Dateien Schwierigkeiten zu machen. Leider gibt es keine Verpflichtung seitens des Steuerberaters, die Arbeiten, die (mit eingereichten Belegen des Steuerpflichtigen) gemacht worden sind, an den Betroffenen (lesbar) weiter zu geben, wenn die noch nicht bezahlt wurden, deshalb ist man oft auf das Entgegenkommen angewiesen, Anspruch hat man nur auf die eingereichten Belege und auf die (Buchführungs-)Arbeiten, die auf dieser Basis bereits bezahlt worden sind (und dort darf es dann keine Daten geben, die unlesbar sind bzw. so verschlüsselt, dass der Steuerpflichtige extra ein teures Programm zu kaufen gezwungen wäre).
Meistens ergibt sich aber dummerweise eine Patt-Situation, und die Steuerberater sind da auch oft skrupellos und reichen ohne Kommentar nicht lesbare CDs oder Dateien (meistens als stille Schikane) zürück; Klagen dagegen enden oft im Nichts und die Berater hüllen sich schlicht in Schweigen - wird man laut oder ärgert sich öffentlich, wird es erst recht nix; eine schwierige Situation.
Also als Fazit: ich kann Ihnen leider keine große Hoffnung machen, denn auf die Berechnung können sie kaum Ansprüche erheben (außer Sie können die Bezahlung eindeutig nachweisen), auf Ihre Belege natürlich schon, sind sie bezahlt verarbeitet, müssen die zurück gegebenen Daten auch lesbar sein.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Hallo Holger,

„einfach so“ können die Daten nicht zurückbehalten werden. Allerdings kommt es auch auf den Inhalt deines Beratungsvetrages an, insbesondere ob der Steuerberater noch weitere Leistungen für dich erbringen kann. Sollte dies so sein, dann leitet dieser vielleicht hieraus ein Zurückbehaltungsrecht ab. Ob dieses jedoch rechtens ist, wäre wieder eine Frage des Beratungsvertrages respektive des allgemeinen Zivilrechts. Insgesamt kommt es mir aber schon seltsam vor. Drohungen mit oder tatsächliche Briefe von Anwälten bringen in derartigen Situationen oft Steine ins Rollen.

Was den Abschluss 2008 angeht, stellt sich die Frage, ob du den schon bezahlt hast im Rahmen der Abschläge oder ob aus der Zahlung der Abschläge ein Recht auf die Erstellung bestand.

Sorry dass ich keine definitive Antwort geben kann, dafür kenne ich die weiteren Umstände zu wenig.

Gruss

Hallo,

sie haben natürlich anspruch auf ihre daten, in der verarbeitung, wie sie bezahlt haben.
Ob der abschluss 08 noch gefertigt werden muss, ist von den getroffenen absprachen abhängig.
Wurde üblicherweise bis zum kündigungstermin in den anderen jahren der abschluss gefertigt, so wäre er auch dieses mal fällig gewesen - es sei denn, es gäbe eindeutige absprachen.

mfg ignaz

Hallo Holger,
das ist natürlich ein zivilrechtliches Problem. Ich kenne das aber auch nicht anders, dass man sehr wohl Anspruch auf die Daten hat. Liegt es vielleicht daran, dass es Daten aus der Gemeinschaftspraxis sind?

Dass der Jahresabschluss für 2008 noch nicht fertig ist, ist für Selbständige zu dieser Jahreszeit durchaus nicht unüblich. Einen „Antrag“ bei seinem Steuerberater zu stellen ist aber wohl eher ein Scherz…

Weiter kann ich Ihnen in der Angelegenheit leider auch nicht helfen.

Gruß
Ralf