Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche Hilfe bezüglich Anlagevermögen.
Ich habe mein Restaurant aufgegeben und möchte meine Geschäftsausstattung, (Inventar) das bereits voll abgeschrieben ist, als Sicherheit an eine dritte Person verpfänden bei der ich noch Schulden habe.
Der Buchwert liegt bei 0,- muß ich jetzt eine Teilwertschätzung machen und einen Kaufvertrag aufsetzen ?
Ganz konkret:es läuft noch ein Bausparer über 25000,- auf meine Schwester, der ich gerne meine Gaststätteneinrichtung als Sicherheit überschreiben will- nur wie ?

Hallo,

normalerweise bei Geschäftsaufgabe bekommen sie von Finanzamt ein Fragebogen und da steht (was ist mit dem Anlagenvermögen passiert?)

Buchwert ist null, aber wieviel wird jemand dafür noch bezahlen (Teilwert). Mit diesem Wert wird die Anlagenvermögen aus dem Geschäft rausgenommen zzgl USt.

Sie können die Geschäftsausstattung bei der dritte verpfänden lassen, aber die Umsatzsteuer müssen sie an das FA bezahlen (als ob sie verkauft hätten)

Ein Kaufvertrag ist sehr angebracht, aber wie gesagt mit der Wert der einen Dritte bezahlt hätte.

Gruß
Marinel1

Sehr geehrte Frau Mühlheim-Dekens,
darf ich Sie noch einmal belästigen, um zu kontrollieren ob ich alles richtig gebucht habe.
Meine Buchungen:
Geschäftsaustattung (0410)/Verkauf AV (8800)
Darlehen(0699) /Geschäftsausttung (0410)
Verkauf AV (8800)/MWST 1770
Muß ich das Darlehen noch auf privat ziehen, da ich ja kein Geschäft mehr habe und es nun privat ist.
Ich bedanke mich ganz sehr für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
D. Netsch

Wenn ich richtig verstehe, ist das Buchwert der Ladeneinrichtung „0“., wenn so ist kann dort keine Buchhungen mehr vorgenommen werden (Die Ladeneinrichtung kann man anhand vor Unterlagen erklärt werden(außerhalb der Buchführung).

Sie haben 1) Darlehen an Anlagenverkauf mit Umsatzsteuer

Den Restdarlehen buchen sie als Privateinlage, weil der Darlehenkonto aufgelöst werden muss, das kann nur mit Privatmitteln.

  1. Darlehen an Privateinlage

Das ist alles

Gruß
Marinel

Liebe/-r Experte/-in,

Einen Kaufvertrag zu machen, ist wahrscheinlich nicht die richtige
Loesung. Wem wollen Sie das Inventar denn verkaufen? Wenn ich Sie recht
verstanden habe, will Ihre Schwester das Inventar nicht kaufen, sondern es
soll nur als Sicherheit dienen waehrend das Eigentum bei Ihnen bleibt?

Wie sollen diese Sachen denn weiter genutzt werden?

Wenn Sie Ihren Betrieb aufgeben, wird das Betriebsvermoegen normalerweise
in das Provatvermmoegen ueberfuehrt, sofern es nicht verkauft wird. Dafuer
ist es auf jeden Fall mit dem Teilwert anzusetzen.