Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
kann ich ein Arbeitszimmer in meiner gemieteten Sozialwohnung in Hamburg einrichten? Gibt es Einschraenkung vom Wohnungsamt oder Fianzamt? Wo steht es genau geschrieben in Amtwebseite? Oder ist es einzelfallsabhaengig?

Fuer Antwort bin ich dankbar. In www.existenzgruender.de fand ich keine treffende Info und ich moechte nicht schnell bei Behoerde fragen sondern lieber Sie, der mir als Freund Tipps geben ohne Schwierigkeit zu machen.

Ich bin dabei ein Unternehmen aus der Hartz4-abhaengigkeit zu gruenden. Mein vorhandenes Zimmer mit ca. 25qm in einer 2-Zi.-Whg wuerde ich als 100% Arbeitszimmer (online Buero) nutzen, wo nur Internet und Telefonate und gelengentliche besprechungen mit freien Mitarbeitern wichtig ist. Es wird Marterial, Akten gesammelt und Postversand gemacht.

Kein Kundenzugang/-verkehr noch Beeintraechtigung fuer Nachbar wird es geben. Kann der gierige Vermieter mir verbieten? Brauche ich seine Zustimmung oder ist es nicht unbedingt noetig? Denn ich mache das nur bei Finanzamt bekannt wegen evtl. Abschreibung.

In dem grossen Zimmer ist eine Pantry-Kueche eingebaut. Ich kann das mit Vorhang o.ae. trennen. Das Bett werde ich wegbringen. Ein Sofa bleibt. Kommt wirklich jemand vom FA zur Pruefung?

Was passiert, wenn ich auf die Abschreibung beim FA verzichte, und die Adresse nur als Firmenadresse angebe? Die Firmaname ist noch nicht festgelegt. Ich kann meinen Nachname mit 4 Buchstaben als Firmaname benutzen. Die 4 Buchstaben ist wiederum schoene Abkuerzung fuer 4 englischen Woerter als sinnvolle Name der Firma. So muss ich mit dem Briefkasten nichts aendern, damit keine Schwierigkeit vom Vermieter kommen kann. mobil 01 78- 76.91.77 8

Hallo, mit dem Arbeitszimmer in der Wohnung ist das m. E. immer so eine Sache. Im Prinzip kann man das ansetzen. Aber es muss sich dann wirklich ausschließlich um ein Arbeitszimmer handeln und es muss natürlich auch glaubhaft sein. Nach meinen Erfahrungen gibt es meist nur dann Probleme, wenn der Raum gemischt genutzt wird. Es ist durchaus möglich, dass das Finanzamt prüft. So kann ein Sofa im Arbeitszimmer schon negativ ausgelegt werden. Was die rechtliche Sache mit dem Vermieter angeht, kann ich leider nicht weiter helfen. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Vermieter das verbieten kann.

Erstens: Du brauchst in jedem Fall einen Gewerbeschein und dann erfährt das Finanzamt automatisch von deiner Gewerbeanmeldung. Du erhältst dann eine Steuernummer und musst monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausser du wirst Kleinunternehmer der keine USt ausweist und Vorsteuer zieht. (vgl. § 19 UStG)

Ob es möglich ist ein Arbeitszimmer in einer Sozialwohnung einzurichten kann dir am besten die Hausverwaltung beantworten, da diese das auch oft laut Hausordnung bzw Mietvertrag -mal nachlesen- genehmigen muss(ist in meiner Wohnung auch so). Es ist hier sehr einzelfallabhängig, da es in „reinen Wohngebieten“ von der Stadt aus untersagt sein kann. Dies ist aber eher selten(Kleingewerbe wie Kioske, Läden etc gibt es schliesslich auch fast überall).
Wenn kein Kundenverkehr in der Wohnung besteht ist dies aber meistens unproblematisch und wird von der Hausverwaltung genehmigt.

Du kannst beim Finanzamt von dem abgetrennten (Küche) Arbeitszimmer nach den m2 anteilig die Raumkosten als Betriebsausgabe (bei Einzelunternehmer mit einfachem Gewerbeschein) ansetzen.
Dies wären anteilige Miete, Strom etc. Telefon kann auch anteilig (Schätzung)angesetzt werden, wenn kein eigenes Firmentelefon besteht.
Computer , Schreibtisch müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer aktiviert und abgeschrieben werden(Erfassung als Betriebsausgabe).
Prinzipiell können die Kosten des Arbeitszimmers in privaten Räumen angesetzt werden, wenn kein anderes Büro ausserhalb besteht. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein.

Du musst zur Gewinnermittlung als Einzelunternehmer eine EÜR machen.
Lies am besten aml hier nach, da sind auch die Vordrucke für 2009 dabei:
http://www.buchhaltungtutorial.de/bereiche/eur.php

Ich hoffe ich konnte dir helfen.