Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
habe ein Problem, habe mich vor einiger Zeit von einer Kollegin supervisieren lassen, also von einer Therapeutin, die hat dann immer 70 Euro die Stunde genommen und das war auch okay so für mich also ohne Quittung (also schwarz).

Nun folgendes Problem, habe jetzt einen Brief bekommen indem ich vorgeladen werde, in der Strafsache gegen diese Dame, als Zeuge vernommen zu werden.

Was da jetzt genau passiert ist, weiß ich nicht, aber das Schrieben ist von dem „Finanzamt für Strafsachen und Steuerfahndung“, also läßt sich eigentlich darauf schließen, dass sie mit dem schwarzgeld verdienen aufgeflogen ist.

Habe seit einiger Zeit schon keinen Kontakt mehr zu der Dame (verstritten) und weiß auch gar nicht wie das Finanzamt an meinen Namen kommt.

Lang Rede kurzer Sinn, kann ja jetzt eigentlich gar nicht mehr anders als wahrheitsgemäß beim Fiskus antworten, sprich sie dann belasten.

Aber jetzt die Frage, habe ich dann eigentlich auch ein Problem, weil ich eine Schwarz-Dienstleistung in Anspruch genommen habe, war damals froh dass für das Geld zu kriegen, weil ich mir zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr leisten konnte.

Habe ich mich jetzt auch strafbar gemacht?

Danke für ihre Hilfe!

Was du gemacht hast ist Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ja, das ist Strafbar…

Was du gemacht hast ist Beihilfe zu Steuerhinterziehung und
ja, das ist Strafbar…

Tja, mein Lieber (meine Liebe), ist es nicht, der Termin ist bereits Geschichte und ich bin gut raus aus der Sache.

Da Du dich 4 Monate später erst gemeldet hast und außer Frage steht, dass Du nicht wirklich fit bist in dem Thema, denke ich mal Du wolltest Dich nur auskotzen oder den schademfrohen Klugscheißer geben…

Gute Besserung!