Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

in welchem Umfang kann ich die Kosten für meine Scheidung bei der Steuererklärung geltend machen ?

Vielen Dank

Hallo

Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden.

z.B. Prozesskosten (Anwalt und Gericht) für Ehescheidung und Versorgungsausgleich

Abzuziehen wären allerdings Erstattungsansprüche von Dritter Seite.

Grüße

Hallo,

alle unvermeidbaren scheidungskosten sind absetzbar, nicht aber umzug, einrichten einer neuen wohnung und namensänderung.

mfg ignaz

Hi,

schau am besten hier nach:

http://www.scheidung-online.de/steuern.html

Das Thema ist insgesamt sehr umfangreich.

Ich gehe mal davon aus das du den Ansatz als aussergewöhnliche Belastungen meinst

Hallo,

ich denke, Ihre Anfrage hat sich aufgrund der vergangenen Zeit erledigt.

Beste Grüße…