Liebe/-r Experte/-in,
in welchem Umfang kann ich die Kosten für meine Scheidung bei der Steuererklärung geltend machen ?
Vielen Dank
Liebe/-r Experte/-in,
in welchem Umfang kann ich die Kosten für meine Scheidung bei der Steuererklärung geltend machen ?
Vielen Dank
Hallo
Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden.
z.B. Prozesskosten (Anwalt und Gericht) für Ehescheidung und Versorgungsausgleich
Abzuziehen wären allerdings Erstattungsansprüche von Dritter Seite.
Grüße
Hallo,
alle unvermeidbaren scheidungskosten sind absetzbar, nicht aber umzug, einrichten einer neuen wohnung und namensänderung.
mfg ignaz
Hi,
schau am besten hier nach:
http://www.scheidung-online.de/steuern.html
Das Thema ist insgesamt sehr umfangreich.
Ich gehe mal davon aus das du den Ansatz als aussergewöhnliche Belastungen meinst
Hallo,
ich denke, Ihre Anfrage hat sich aufgrund der vergangenen Zeit erledigt.
Beste Grüße…