Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Sachverhalt des „Geldwerten Vorteils“. Unsere Firma lädt einmal jährlich die Umsatzbesten zur Belohnung zu einer 2-3 tägigen Reise ein. Nun passierte es zum ersten Mal in diesem Jahr, dass
diese Reise als Geldwerter Vorteil versteuert werden muss, was mir einen Verlust von +/- 300 Euro in der Kasse bescherte.

Meine Fragen sind nun folgende:

  1. Ist dies überhaupt ein „Geldwerter Vorteil“?

  2. Muss mir mein Arbeitgeber die Summe aufschlüsseln?

  3. Könnte mein Arbeitgeber durch Maßnahmen verhindern, dass diese Reisen durch die Arbeitnehmer versteuert werden müssen?

  4. Gibt es Freibeträge?

  5. Ist steuerrechtlich etwas geändert worden, da dieser Abzug erstmals in 2009 erhoben wurde?

Für eine qualifizierte Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß´Bärbel

Hallo Bärbel,

ich bin da ganz ehrlich; die von Dir gestellten Fragen sind doch ganz schön komplex und lassen sich in wenigen Sätzen überhaupt nicht beantworten. Da ist es u.U. klüger, du googelst zu den einzelnen Themen.

Auf der anderen Seite vielleicht doch kurz der Versuch einer Antwort: Leistungen, die dem Arbeitnehmer zu Gute kommen, sind in aller Regel zu versteuern, weil als geldwerte Leistungen dem Arbeitslohn zuzurechnen. So sehe ich das auch bei deiner Reise. Die wenigen Ausnahmen kann man an einer Hand abzählen. Z.B. Zuwendungen zum Geburtstag unter 40 € oder so. Der Rest ist schlichtweg zu versteuern. Machen ließe sich da wahrscheinlich nur etwas, wenn man es anders deklarieren könnte; z.B. als Weiterbnildung etc. Aber auch diese Varainte ist dem Finanzamt bekannt… ALso du merkst schon, es ist nicht einfach.

Mehr kann ich für den Moment auch nicht sagen.

MFG
E.Timm

Hallo,

doch danke, das hat mich doch jetzt schon ein wenig versöhnt. Auf der anderen Seite doch auch wieder nicht,
weil ich mich frage, ob diese Abrechnung denn nun ausgerechnet am Jahresende, bzw. in einer Umsatz starken Zeit sein muss, oder ob man das nicht in schwächere Zeiten verlegen kann, was die Belastung doch etwas verringern würde.

Naja, vielen Dank für die nette Antwort und ein schönes, gesundes Neues Jahr.

Gruß

Bärbel Schroeder

Hallo Bärbel,

ich bin da ganz ehrlich; die von Dir gestellten Fragen sind
doch ganz schön komplex und lassen sich in wenigen Sätzen
überhaupt nicht beantworten. Da ist es u.U. klüger, du
googelst zu den einzelnen Themen.

Auf der anderen Seite vielleicht doch kurz der Versuch einer
Antwort: Leistungen, die dem Arbeitnehmer zu Gute kommen, sind
in aller Regel zu versteuern, weil als geldwerte Leistungen
dem Arbeitslohn zuzurechnen. So sehe ich das auch bei deiner
Reise. Die wenigen Ausnahmen kann man an einer Hand abzählen.
Z.B. Zuwendungen zum Geburtstag unter 40 € oder so. Der Rest
ist schlichtweg zu versteuern. Machen ließe sich da
wahrscheinlich nur etwas, wenn man es anders deklarieren
könnte; z.B. als Weiterbnildung etc. Aber auch diese Varainte
ist dem Finanzamt bekannt… ALso du merkst schon, es ist
nicht einfach.

Mehr kann ich für den Moment auch nicht sagen.

MFG
E.Timm

Hallo Bärbel,

es liegt tatsächlich ein geldwerter Vorteil vor. Die Freigrenze liegt bei 44,00 Euro pro Monat. Der Rest muss versteuert werden. Die Gesetze haben sich nicht geändert, es kann natürlich sein, dass ihr Chef bei einer Lohnsteuerprüfung nachzahlen musste und es nun so besteuert um allen Ärger aus dem Weg zu gehen. Natürlich gibt es Wege, er könnte die Reisen ganz normal als Weiterbildungsreise gelten lassen, dann bezahlt der Betrieb alles. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen guten Start ins Neue Jahr und vor allem Glück und Gesundheit. Liebe Grüße Bea

Hallo Bärbel,

Sorry, hatte zuviel zu tun.

Ja, es ist ein geldwerter Vorteil. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen (2 im Jahr) liegt bei 110,00 Euro pro Person im Jahr. Alles darüber hinaus sind geldwerte Vorteile. Er muss Auskunft geben, wie es zu der Höhe gekommen ist. Dieser Bezug war schon immer, aber viele haben es einfach nie über die Lohnbuchführung laufen lassen. Ich würde sagen, er hatte eine SV- bzw. Lohnsteuerprüfung und mußte dort kräftig nachzahlen.
Dies ist mein Wissenstand.

Mfg

Frauke