Hallo Ralf,
um den Laptop als Betriebsausgaben abzusetzen, brauchen Sie nur einen Nachweis, was Sie wann bezahlt haben. Da genügt unter Umständen auch der Kontoauszug, gerade wenn es von einer Privatperson gekauft wurde.
(Wenn Sie die Kleinunternehmergrenze überschritten haben oder zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben, brauchen Sie für den Vorsteuerabzug allerdings eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers)
Aber ansonsten, zur Geltendmachung als Betriebsausgabe, ist das so o.k.
Die Anschaffungskosten (also Kaufpreis + Porto + Paypal-Gebühren) müssen bei neuen Geräten auf 36 Monate verteilt werden. Beispiel: Gerät kostet total 720 Euro. Für jeden Monat der betrieblichen Nutzung können 20 Euro geltend gemacht weden.
Bezüglich der Belege für Kleinkram: In der Regel verlangen die Finanzämter keine Belege von Kleinkram. Aber fürs erste Jahr würde ich trotzdem mal alles sammeln und dann bei der Gewinnermittlung einfach Gruppenweise zusammenfassen, wie z.B. Büromaterial / Kleingeräte etc. Die Belege dann aber nicht beifügen.
Ausnahmen bilden natürlich Wirtschaftsgüter die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, wie z.B. das Laptop von oben. Hier sollte der Beleg der Gewinnermittlung beigefügt werden. Die Ausgaben hierfür macht man übrigens z.B. in flgender Form geltend:
Laptop:
Kaufpreis am 01.07.2009: 720 Euro
AfA 2009: 6/36 120 Euro
Restwert 31.12.2009: 600 Euro
Diese AfA = Absetzung für Abnutzung = 120 Euro zählt im Jahr 2009 als Betriebsausgabe.
Im Jahr 2010 setzt sich das dann wie folgt fort:
Laptop:
Restwert 31.12.2009: 600 Euro
AfA 2010: 12/36 240 Euro
Restwert 31.12.2010 360 Euro.
u.s.w.
Jetzt handelt es sich aber um einen gebrauchten Laptop. Da kann man die Abschreibung ruhig auf 24 Monate verkürzen. Das wären dann im obigen Beispiel für jeden Monat 30 Euro.
Kleiner Tipp: Bei den Finanzämtern gibt es spezielle Beratungsstellen für Existenzgründer. Die geber gerne Auskunft über solche Dinge und helfen auch weiter. Vielleicht genügt das ja, um fürs Kleingewerbe die Sache ordentlich auf die Reihe zubringen. Steuerberater sind da zwar die allererste Adresse, aber die schreiben ganz deftige Rechnungen für Ihre Arbeit. Ansonsten können Sie sich ja nochmal melden.
Gruß
Ralf