Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet und würde gerne folgendes wissen:

1.) Kann ich einen privat gekauften Laptop (über ebay) nur mit der „Ebay-Rechnung“ steuerlich geltend machen sprich abschreiben? Eine Rechnung vom Verkäufer erhalte ich ja nicht, da Privatperson!

2.) sonstiges Ausgaben. Muss für JEDE Ausgabe ein Beleg vorgelegt werden können, oder reicht eine ausführliche Auflistung wann, wo, Preis, usw. gekauft?
Bsp. „Kleinkram“ wie Büromaterial o.ä.

Mfg
Ralf Birk

Nein ,reicht nicht.Bis 410,00Euro Anschafffung kann dann voll abgeschrieben werden.Versuchen kann manns ja
Mehr als eine nichtanerkennung als Betriebsaugaben ist ein Versuch wert.Dann weiß man für die Zukunft Bescheid
Ebay-Beleg muß mit eingereicht werden

Hallo,

zur Frage 1.
Um dein Laptop abzusetzen, brauchst du in jedem Fall eine Quittung. Dann musst du dein Laptop zu mindestens 50% ausschließlich betrieblich nutzen.
Wenn du dein Laptop, sagen wir mal vor einem Jahr gekauft hast, ermittelt sich die Abschreibung so:

Anschaffungspreis 1200€ Abschreibung auf 4 Jahre
jährliche Abschreibung 300€.
Anschaffungspreis für die Firma 900,–€ von diesem Preis musst du deine Afa neu errechnen.

zur Frage 2.
Du musst jeden Beleg aufbewahren. Pauschalen gelten nur bedingt ( bei Reisekosten, Telefonnutzung usw.)
Hefte jeden Beleg einfach in einen Ordner und wenn du dein Kassenbuch schreibst, listest du die Belege nochmals auf.
Also: Für jede Buchung ein Beleg!!!

Ein frohes neues Jahr
Elli

Hallo

1.) Kann ich einen privat gekauften Laptop (über ebay) nur mit
der „Ebay-Rechnung“ steuerlich geltend machen sprich
abschreiben? Eine Rechnung vom Verkäufer erhalte ich ja nicht,
da Privatperson!

Jup, reicht aus

2.) sonstiges Ausgaben. Muss für JEDE Ausgabe ein Beleg
vorgelegt werden können, oder reicht eine ausführliche
Auflistung wann, wo, Preis, usw. gekauft?
Bsp. „Kleinkram“ wie Büromaterial o.ä.

Die Nachweispflicht für Betriebsausgaben liegt beim Unternehmer. Grundsätzlich gilt: kein Beleg - keine Betriebsausgabe. Es dürfte auch einfacher sein, Belege abzuheften, als ein „Fahrtenbuch“ für Kleinkram zu schreiben.

Grüße

Hallo Ralf,

um den Laptop als Betriebsausgaben abzusetzen, brauchen Sie nur einen Nachweis, was Sie wann bezahlt haben. Da genügt unter Umständen auch der Kontoauszug, gerade wenn es von einer Privatperson gekauft wurde.
(Wenn Sie die Kleinunternehmergrenze überschritten haben oder zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben, brauchen Sie für den Vorsteuerabzug allerdings eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers)
Aber ansonsten, zur Geltendmachung als Betriebsausgabe, ist das so o.k.

Die Anschaffungskosten (also Kaufpreis + Porto + Paypal-Gebühren) müssen bei neuen Geräten auf 36 Monate verteilt werden. Beispiel: Gerät kostet total 720 Euro. Für jeden Monat der betrieblichen Nutzung können 20 Euro geltend gemacht weden.

Bezüglich der Belege für Kleinkram: In der Regel verlangen die Finanzämter keine Belege von Kleinkram. Aber fürs erste Jahr würde ich trotzdem mal alles sammeln und dann bei der Gewinnermittlung einfach Gruppenweise zusammenfassen, wie z.B. Büromaterial / Kleingeräte etc. Die Belege dann aber nicht beifügen.

Ausnahmen bilden natürlich Wirtschaftsgüter die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, wie z.B. das Laptop von oben. Hier sollte der Beleg der Gewinnermittlung beigefügt werden. Die Ausgaben hierfür macht man übrigens z.B. in flgender Form geltend:

Laptop:
Kaufpreis am 01.07.2009: 720 Euro
AfA 2009: 6/36 120 Euro
Restwert 31.12.2009: 600 Euro

Diese AfA = Absetzung für Abnutzung = 120 Euro zählt im Jahr 2009 als Betriebsausgabe.

Im Jahr 2010 setzt sich das dann wie folgt fort:

Laptop:
Restwert 31.12.2009: 600 Euro
AfA 2010: 12/36 240 Euro
Restwert 31.12.2010 360 Euro.

u.s.w.

Jetzt handelt es sich aber um einen gebrauchten Laptop. Da kann man die Abschreibung ruhig auf 24 Monate verkürzen. Das wären dann im obigen Beispiel für jeden Monat 30 Euro.

Kleiner Tipp: Bei den Finanzämtern gibt es spezielle Beratungsstellen für Existenzgründer. Die geber gerne Auskunft über solche Dinge und helfen auch weiter. Vielleicht genügt das ja, um fürs Kleingewerbe die Sache ordentlich auf die Reihe zubringen. Steuerberater sind da zwar die allererste Adresse, aber die schreiben ganz deftige Rechnungen für Ihre Arbeit. Ansonsten können Sie sich ja nochmal melden.

Gruß
Ralf

Ein Laptop kann man abschreiben egal woher gekauft wurde, von Händler oder Privat.

Für jede Buchung muss ein Beleg vorhanden sein, keine Sammelbuchungen.

Gruß
Marinel