Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
zusammen mit meiner Schwester werde ich das Einfamilienhaus meiner Mutter erben. Der Wert dürfe bei rund 200.000,-- Euro liegen. Weitere nennenswerte Vermögenswerte sind nicht vorhanden. Erbschaftssteuer wird also nicht anfallen. Meine Schwester, die US-Staatsbürgerin ist, möchte das Haus übernehmen und mich abfinden, womit ich grundsätzlich einverstanden wäre. Meine Frage ist, muss ich die voraussichtlich 100.000,-- Euro von meiner Schwester als Einkommen versteuern oder greift dafür die Erbschaftssteuer? Für eine Auskunft und gegebenenfalls einen Ratschlag wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
das ist sehr komplex, eine Frage wird sein, wie gut können Sie mit Ihrer Schwester? Bewohnen Sie das Haus oder wird es vermietet?
Grundsätzlich sollten Sie in diesem Fall einen Steuerberater bzw. einen Rechtsanwalt aufsuchen, die Erbschaft wird sowohl für Sie, als auch Ihre Schwester steuerfrei, alle anderen Gestaltungsmöglichkeiten finden sich dann in der Schenkungssteuer wieder und hier sind unter Geschwistern die 10.300 € alle 10 Jahre steuerfrei.
Entscheidend wird sein,wie das Gebäude bewertet wird, hier muss zunächst mal der tatsächliche Verkehrswert ermittelt werden. Im Regelfall kommen daraus 50% zum Ansatz, solange keine Neuregelung gesetzlich erfolgt, gilt noch die alte Regelung.
Bleiben dann nur die Möglichkeiten, selbst auf das Erbe und den Pflichtteil zu verzichten (Haus zu 100% der Schwester, steuerfrei, und/oder die geerbte Hälfte an die Schwester zu verkaufen, auch hier sind dann je nach Verkehrswert, bzw. Kaufpreis, Notarkosten, Grundbuchkosten Grunderwerbsteuer usw fällig, dazu kommen dann statt der Schenkungssteuer ggfl. Spekulationssteuern, welche innerhalb der 10 Jahresfrist (nach Erwerb) anfallen.
Also zunächst bitte den Steuerberater aufsuchen, dürfte die 100 € Wert sein, um eine Empfehlung zu geben, reichen die Daten nicht aus.
Dazu den tatsächlichen Wert feststellen lassen, hierzu gibt es sicher Dokumente zum Haus, bzw. kann man dazu ein Gutachten erstellen lassen, erst dann kann über, die zu erwartenden Steuerlasten, bei allen anderen Varianten diskutiert werden.
Bitte beachten, zum Verzicht auf die Erbschaft bitte die Fristen beachten!
Grüße
Al
Hallo,
da die abfindung aus dem erbteil resultiert, ist und bleibt sie steuerfrei; daraus resultierende einkünfte wie zinsen sind steurpflichtig.
mfg ignaz
hallo,
vielen lieben dank
grüsse
christian
Kein Problem, ich hoffe es hilft weiter!
Grüß
Alf
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Hallo,
erbschaftsteuerlich dürfte das alles unter den Freinbeträgen liegen nund keine ErbSt auslösen.
Hinsichtlich des Verkaufs kommt es darauf an, wann die Immobilie von der Mutter erworben/hergestellt wurde. Wenn zwischen diesem Erwerb/dieser Herstellung und dem Verkauf des Anteils aus dem Erbfall mehr als 10 Jahre
liegen, ist der Verkauf steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
die Zahlung von 100 TEUR wird nicht der Einkommensteuer unterliegen, sondern steuerfrei bleiben.
mfg
Hallo,
ich denke, Ihre Anfrage hat sich aufgrund der vergangenen Zeit erledigt.
Beste Grüße