Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

werden Geschwister mit dem neuen Erbrecht besser oder schlechter gestellt (Steuersatz, Freibetrag)? Und: Für die FRage, ob altes oder neues Erbrecht angewendet wird, gilt der Zeitpunkt des Todes des ERblassers.?
Und: wenn das neue Erbrecht bzgl. Geschwister schlechter sein sollte: Kann man unter Vorbehalt zahlen, falls sich durch Klagen eine neue Rechtslage ergeben solte?
Danke schon mal!
Günther

Sorry aber ich bin Experte fuer internationales Steuerrecht mit Schwerpunkt Russland und im Geselleschaftskontext und nicht im Privatbereich.

Liebe/-r Experte/-in,

Für Geschwister ändert sich nur der Freibetrag. Entscheidend ist der Tag des Erbfalls. Also besser später als früher erben :smile:

Hallo Günther,

wenn ich Deine Frage richtig verstehe, geht es hier um einen Erbfall bei dem ein Geschwister dem anderen Geschwister etwas vererbt.

Der Freibetrag ist in diesem Fall von 10.300 € (alte Fassung) auf 20.000 € angestiegen. Die Steuerklasse ist gleich geblieben und der Steuersatz ist auf 30% gestiegen (bis 6.000.000 Erwerb). Vorher war der Steuersatz gestaffelt 12% bis 52.000 € Erwerb, 17% bis 256.000 € Erwerb, 22% bis 512.000 € Erwerb, 27% bis 5.113.000 € Erwerb usw. (Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Erwerb über 6.000.000 nicht interesant ist!)

Die neue Regelung kann im Falle eines Erbfalls ab dem 01.01.2007 gewählt werden. Ansonsten ist sie gültig ab dem 01.01.2009.

Der Erbschaftsteuer-Bescheid kann natürlich durch einen Einspruch offen gehalten werden (Einspruchsfrist 1 Monat!). Sofern ein passendes Verfahren bereits bei einem Finanzgericht und sogar beim Bundesfinanzhof anhängig ist, kann der Bescheid nach erfolgtem Einspruch bis zur Entscheidung offen bleiben (Verfahren am Besten beim Einspruch erwähnen).

Ich hoffe ich konnte helfen.

Sonnige Grüße von Soni

Vielen Dank,

Du hast mir sehr geholfen, alles gut erklärt, prima!

Danke & schönes Wochenende!

Günther