Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
mal angekommen, man hat eine kleine Firma und mit dieser im Jahr 2007 ein Minus erwirtschaftet. Dann kann man doch diesen Negativbetrag als Verlustvortrag ins nächste Steuerjahr (2008) mitnehmen, oder? Was passiert, wenn man dieses vergessen hat? Ist es möglich diesen Verlust im Jahr 2010 geltend zu machen? Vielen Dank für die Antworten. Mfg Uwe

Hallo,
ein Verlustvortrag ist nur dann möglich, wenn im Entstehungsjahr ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entstanden ist. Negative Einkünfte in einer Einkunftsart sind vor allem erst einmal mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen.
Sollten die Vorraussetzungen für einen Verlustvortrag gegeben sein, so wird dieser vom Finanzamt durch einen gesonderten Steuerbescheid festgestellt und ins Folgejahr vorgetragen solange bis er aufgebraucht ist. Dabei darf kein Jahr ausgelassen werden.
Sind Sie sicher, dass noch vortragsfähige Verluste vorhanden sind?

Hallo,

ja ich bin mir sicher, habe einen negativen Gesamtbetrag im Jahr 2007 gehabt.

Mfg Uwe

Hallo,
wenn im jahr 2007 ein vortragsfähiger Verlust festgestellt wurde, dann setzen Sie diesen in Ihrer Steuererklärung für 2010 an.
Sollte Ihnen jedoch kein Steuerbescheid über den Verlustvortrag vorliegen, kann kein Abzug vorgenommen werden. Entweder haben Sie im jahr 2007 einen Fehler in der Steuererklärung gemacht und keinen Verlust erklärt - dann ist eine Änderung nicht möglich. Sollte das Finanzamt den Erlass eines Bescheides über den Verlustvortrag vergessen haben, obwohl er korrekt erklärt wurde, kann dies nachgeholt werden.

Hallo Uwe,

nein, so einfach ist das nicht. Dein Verlust von 2007 kannst du nicht vortragen. Dieser Verlust wird im Veranlagungsjahr 2007 mit deinen anderen Einkünten ( Nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung usw.) verrechntet.
Wenn dann bei dem „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ein Minus herauskommt, kriegst du vom Finanzamt zusammen mit deinem Einkommensteuerbescheid 2007 einen Bescheid über Verlustvortrag 2007.
Diesen Verlust darfst du dann in deiner Steuererklärung 2008 ansetzen.

Ich hoffe ich habe dir helfen können.

ElliBeck

Das hat nichts mit Vereinssteuerrecht zu tun, da kann ich nicht weiterhelfen.

Ein zurückliegender Verlust kann angerechnet werden wenn dieser erst später erkannt wird.Ich würde einfach beim FA nachfragen,die geben dazu die richtige Auskunft!Ich bin kein Steuerberater,das ist meine Meinung aus meinen Erfahrungen.

mfg