Steuerrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hilfe, ich habe ein so, glaube ich riesen Problem und Mist gebaut. Ich habe Post vom Finanzamt für Steuerstrafsachen erhalten. In dem Schreiben wird mir vorgeworfen das ich steuerlich beratend tätig war und zwar in mindestens 2 Fällen. Dem Finanzamt würe eine Zeugenaussage vorliegen und das ich meiner Freundin beim ausfüllen einer Steuererklärung geholfen habe. Als Beweiss sagte man mir es wäre meine Handschrift zuersehen. Ich frage mich woher weiss das Finanzamt wie meine Handschrift ist? Die gehen jetzt nur von der Aussage aus dieser Person. Wie soll ich mich jetzt verhalten ich habe mir da nie gedanken drum gemacht wen man im Bekanntenkreis mal eine Frage beantwortet oder sagt wie man eine Anlage N ausfüllt. Fand das nicht gerade eine beratende Tätigkeit.

Hallo,

zur freundin gehen, eine schriftliche erklärung von ihr verfassen lassen mit der aussage, dass dies definitiv keine beratende tätigkeit war, sondern nur eine gefälligkeit unter freundinnen - die freundin hatte sie um unterstützung gebeten. notfalls hinzufügen, dass die freundin dies auch an eides statt aussagen würde. schließlich die bitte, das verfahren nicht weiter zu verfolgen und stattdessen zu beenden, da kein fehlverhalten vorliegt.

(schlimm, dass in diesem land beamte zeit für so einen mist finden - armes deutschland!!)

mfg ignaz

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mia-maja,

das fa muss ermittlungen einleiten, sobald ihr tatsachen über eine unerlaubte geschäftsmäßige hilfeleistung in steuersachen bekannt werden. laß dich nicht von dem wort geschäftsmäßig irritieren. du erfüllst den tatbestand. :frowning: nur wenn du deiner freundin ein wirksames eheversprechen (verlobung) gegeben hättest, könntest du sie unentgeltlich beraten. dann würde sie zu den unter § 15 AO genannten Angehörigen zählen, denen du helfen darfst. selbst das beantworten einer frage in einem einzelfall ist eine steuerliche hilfeleistung. es bedeutet für das fa keine große schwierigkeit die schrift in der steuererklärung deiner freundin mit der schrift in deiner eigenen zu vergleichen. wenn dem so ist, wäre ein leugnen nicht förderlich. zwei fälle? wenn du auch im jahr davor die erklärung für deine freundin ausgefüllt hast, sind es zwei fälle. scheinbar mag dich jemand in deinem umfeld nicht. sei also nicht so freizügig mit deiner hilfe. der maßnahmenkatalog des fa sieht mehrere möglichkeiten vor; die Belehrung, die Untersagung der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, ein Zwangsgeld und ein Bußgeldverfahren. ich hoffe für dich, dass es bei einer belehrung bleibt. da aber in deinem fall eine hilfeleistung zweifelsfrei nachgewiesen ist, wird es auch zu einer untersagung zukünftiger hilfeleistung kommen. es liegt im ermessen des fa, ob es ein bußgeldverfahren einleiten wird. in deinem minderschweren fall hoffe ich, das du mit einem „blauen auge“ davon kommst.

mfg, berti

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du hast mir meinen text zurück geschickt? ein versehen?

Ja das war ein versehen, sorry.

Ich habe auch noch mal glück gehabt das Finanzamt hat die Ermittlungen eingestellt. Soll halt in Zukunft drauf achten wo ich meine Handschrift lasse.

das ist doch toll. also, in zukunft vorsichtiger.

gruß, berti