Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage bezüglich E-Commerce International. Nehmen wir an ich möchte über einen Onlineshop Waren in die Türkei verkaufen, aber auch über ebay ähnliche Auktionsplattformen. Ich möchte mit Gewinnabsicht verkaufen also muss ich auch ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Wie sehen die Regelungen diesbezüglich aus, wenn ich Waren in Drittländer (Türkei) verschicken möchte? Gibt es spezielle Gesetze die ich beachten muss, was die Steuern betrifft? In welchem Land muss ich steuern zahlen und welche?

Freundliche Grüße

ogon

Hallo
Steuern bezahlst du in dem Land in dem dein Unternehmen registriert ist. In diesem Falle also in Deutschland. Im Zweifelsfall kann es bei internationalen Unternehmen immer Sinn machen die Steuern zu vergleichen.
Gruß Sandra

Hallo ogon,

internationaler Warenverkehr ist ein vielschichtiges Problem. Ich fange mal von vorne an mit meinem Wissen:

a) Wenn Du in Deutschland lebst und von hier aus Deiner Unternehmereigenschaft (u. a. Gewinnerzielungsabsicht) nachgehst, dann musst Du in Deutschland Gewerbe anmelden und wirst auch hier zur Einkommensteuer veranlagt. Die ESt trifft dich als Privatperson, wenn Deine Firma eine juristische Person ist (z. B. GmbH, etc.) dann muss auch diese Steuern über das Einkommen zahlen (Körperschaftssteuer).

b) Für Deine Waren mußt du Umsatzsteuer verrechnen, also Vorsteuer für Einkauf und Mehrwertsteuer für Verkauf. Dabei wird unterschieden, ob die Ware in Deutschland, in der EU oder außerhalb der EU verkauft wird. Hier auf alle Fälle mal mit einem Steuerberater oder (billiger) mit der IHK reden. => Das ganze hat Auswirkungen auf Rechnungsgestaltung und daraus folgt Deine USt-Schuld (also obacht!:wink:

c) Für die Waren, die ins Ausland gehen können dann auch noch Zollbestimmungen aller Art gelten. Da geht es um Geld (Steuer), aber auch um die Produkte selbst (Luxusgegenstände, Waffenkontrollrechte, etc., etc.) [Es gibt auch Länder, in die nix importiert werden darf, wenn im Produkt auch nur die kleinste Schraube aus Amerika stammt].
Auch hierfür mit der IHK sprechen und z. B. ein Zollseminar besuchen.

Eventuell gibt es Webshops (ebay, amazon) bzw. Software, die Dich bei der Internationalität unterstützen und schon viele Regeln als Business Intelligence eingebaut haben. Ein fitter Steuerberater kann auch sehr nützlich sein.

Gruß
Harry

Hallo,

zunächst mal ist es notwendig, ein Gewerbe bei der Stadt anzumelden. Die gibt die Daten ans Finanzamt weiter, von da kommt dann ein Fragebogen, der ausgefüllt werden muss. In dem Fragebogen muss man auch ausfüllen, was man machen möchte, in deinem Fall also Ausfuhrlieferungen. Jetzt muss man unterscheiden zwischen Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht. Ertragsteuerrechtlich (Einkommensteuer) ist der Gewinn ganz normal zu ermitteln, Anfangs geht wahrscheinlich auch eine einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung, also Einnahmen abzgl. Ausgaben.

Umsatzsteuerrechtlich sind Ausfuhrlieferungen an andere Unternehmer steuerfrei, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ware ins Drittland gegangen ist. Wenn man die Ware über eine Spedition verschickt, muss man die Papiere aufbewahren, wenn man das über die Post macht, den Einlieferungsbeleg. Verkäufe an Privatpersonen sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, da wo die Warenbewegung beginnt. Man muss also jede Lieferung für sich betrachten und die richtige umsatzsteuerliche Konsequenz ziehen.

Bei Waren im Wert von über 1000 Euro muss auch eine Zollabfertigung erfolgen. Dabei helfen in der Regel Speditionen. In der Türkei sind, soweit ich weiß, keine Steuern zu zahlen.

Hoffe, ich konnte helfen. Der Steuerberater um die Ecke kann sonst auf jeden Fall weiter helfen.

Gruß
Bommell

Hallo,
sorry für die späte Antwort.

Da du in Deutschland wohnst bist du unbeschränkt steuerpflichtig und du musst deine Steuern hier bezahlen bzw. abführen.

Du musst Umsatzsteuer und Gewerbesteuer evtl. auch Einkommensteuer bezahlen je nach dem wieviel du verdienst.

Die Ausfuhr an Drittländer sind allerdings umsatzsteuerfrei und du darfst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

MfG

Hierzu kann ich leider nichts sagen

Liebervonurk,

aufgrund der Vielzahl an Fragen würde ich doch lieber eine Stunde für ca. EUR 92 bei einem Steuerberater investieren (kostet überall das gleiche). Ich kann dir hier leider nicht weiterhelfen.

Hallo Bommel,

danke für die Auskunft. Also Gewerbeanmeldung ist ja nicht das Problem bei mir. Vielmehr geht es um den Versand in die Türkei. Ich möchte direkt an Privatpersonen verkaufen und der Warenwert ist auch ziemlich gering, so um die 10 EUR pro Sendung, aber nicht mehr als 3-4 am Tag. Es ist wirklich ein Kleingewerbe, mit weniger als 600 EUR Gewinn im Monat (ungefähr), das ich ausgerechnet habe. Wie hoch ist denn die Gewerbesteuer aufs Jahr gerechnet? Und ich darf ja auch keine Mwst auf der Rechnung ausweisen, falls ich unter 17.500 EUR Jahresumsatz bleibe und deshalb auch keine Umsatzsteuer bezahle. In der Türkei beträgt die Mwst 19 %, darf ich die dann ausweisen oder darf ich dann wirklich nichts auf der Rechnung ausweisen?

Freundliche Grüße

Onur

Hallo Onur,

so wie du es bescheibst, handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung an private Abnehmer. Dafür ist in Deutschland grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen. In der Türkei fällt keine Steuer an, wenn das Umsatzsteuerrecht dort ähnlich ist, wie bei uns, das weiß ich aber leider nicht.
Natürlich bleibt die Möglichkeit, als Kleinunternehmer aufzutreten, also keine Umsatzsteuer auszuweisen, wenn du Umsätze unter 17.500 Euro tätigst. Aber vorher bitte beim Finanzamt beantragen…

Gewerbesteuer fällt an, wenn du einen Gewinn pro Jahr über 24.000 Euro erzielst. Die Berechnung ist etwas kompliziert, grob kannst du von 15-16% ausgehen.

Gruß
Bodo