ich habe noch vom Finanzamt bestätigte sog. Altverluste aus Aktiengeschäften von vor 2008.
Nun habe ich dieses Jahr zunächst Verluste gemacht, nun aber auch einen Gewinn. Dieser Gewinn wurde mit den Neuverlusten aus Jahresanfang durch die Bank sofort verrechnet, obwohl ich diesen Aktiengewinn erst einmal mit meinen Altverlusten verrechnet haben will.
Gewinne sind zunächst mit den Verlusten des laufenden aufzurechnen, wenn dann wass übrig ist kann mit der Anlage KAP die Aufrechnung mit den alten Verlusten beantragt werden.
"Ihre per Verlustvortrag ins Jahr 2009 übernommenen oder erst im Jahr 2009 innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisierten Verluste aus privaten Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG a.F. (Altverluste) dürfen Sie mit neu entstandenen Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien, Anleihen, Fondsanteilen, Zertifikaten, Finanzinnovationen, vermieteten Immobilien, anderen Wirtschaftsgütern (wie z.B. Edelmetalle) und Gewinnen aus Termingeschäften ausgleichen (also mit den bisherigen Spekulationsgewinnen gemäß § 23 EStG a.F.). Nicht möglich ist eine Verrechnung von Altverlusten mit Zinsen und Dividenden, denn das war bis Ende 2008 auch nicht zulässig. Einen Verlustrücktrag für im Jahr 2009 entstandene Altverluste sieht § 23 Abs. 3 Satz 10 EStG 2009 nicht vor.
Die Verrechnung Ihrer Altverluste mit ab 2009 neu entstandenen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen erfolgt nach einer im Gesetz festgelegten Reihenfolge (§ 43 a Abs. 3 Satz 2 EStG; § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG) über Ihre Einkommensteuererklärung, da eine Berücksichtigung der Altverluste im Verlustverrechnungstopf Ihrer Bank nicht möglich ist. Die Verrechnung von Altverlusten hat Vorrang vor der Verrechnung von Neuverlusten. Tragen Sie dazu in der Anlage KAP in der Zeile 59 in das Feld eine »1« ein.
Können vom Finanzamt Ihre alten Spekulationsverluste nicht vollständig mit steuerpflichtigen Neugewinnen verrechnet werden, werden sie in die Folgejahre vorgetragen und sind dort zu verrechnen (§ 23 Abs. 3 Satz 10 EStG)."
„Eine Verrechnung Ihrer Altverluste mit Gewinnen aus Kapitalvermögen ist nur bis 2013 möglich (§ 52 a Abs. 11 Satz 11 EStG). Ab 2014 noch vorhandene Altverluste dürfen Sie zeitlich unbegrenzt nur noch mit Spekulationsgewinnen gemäß § 23 EStG 2009 verrechnen.“
leider ist dies nicht möglich, denn die Kapitalertragssteuer ist eine Jahressteuer und da wird der Gewinn für das ganze jahr gesehen und nicht nur der trade-verlust/-gewinn. Denn Sie bekommen ja auch nur eine JAHRESbescheinigung und nicht eine Bescheinigung für die einzelnen Börsengeschäfte. Von daher werden Sie da nicht viel machen können.
Einkommensteuer-Erklärung abgeben, dort Kapitalerträge erklären und in der Anlage KAP die Verrechnung der Alt-Verluste beantragen. Die Zeile in der Anlage weiß ich leider nicht. Für die Alt-Verluste muss es aber auch schon eine Verlustfeststellung durch das Finanzamt gegeben haben aus der Einkommensteuer Erklärung des letzten Jahres.
Das Finanzamt verrechnet dann zunächst mal die Alt-Verluste bis sie verbraucht sind, darüber hinausgehende Verluste werden dann wieder gesondert fest gestellt.
Doch wie erfährt meine Bank, dass die Neugewinne mit den Altverlusten durch das FA im Rahmen der EStE 2012 verrechnet wurden? Sie muss dann doch die Neuverluste wieder anheben.
Die Bank führt die Verlustvorträge vermutlich gleich ob Alt- oder Neuverluste, ohnehin nicht mit, sondern stellt am Jahresanfang immer alles auf „0“. D.h. bei Verlustvorträgen wirst Du das immer im Rahmen Deiner Steuererklärung veranlagen lassen müssen. Anders gesagt, so lange Verlustvorträge existieren, musst Du die Anlage KAP abgeben.
ich würde die Altverluste separat in die Steuererklärung schreiben. Der Gewinn aus einem Jahr wird aber immer bei der Einkommensteuer zusammengerechnet, da die ESt eben eine Jahressteuer ist.
Ansonsten: Finanzamt fragen (die sind nämlich zur Auskunft verpflichtet) oder mal ne halbe Stunde beim Steuerberater buchen.