Steuerrecht

hallo,
ich schildere euch mal mein problem und hoffe jemand kann mir mit einem guten rat zur seite stehen…
ich habe am 1.10 eine stelle als telefonistin auf 400€ basis angenommen.
nun ist es gekommen wie es meistens ist, ich fange an zu arbeiten und mein sohn wird sofort im ersten monat krank und als wenn das noch nicht genug wäre verstirbt meine mama unverhofft.
kurz um, ich hatte fehltage.
ich habe den arbeitgeber informiert und angeboten das ich die fehlenden tage natürlich nachhole.
das passte ihm allerdings nicht, denn er erwartet das ich in zukunft eh 4 tage (statt 3) die woche a 6 stunden komme da ich nicht ausreichend termine am telefon vereinbare…
aus meine aussage das ich 4 tage die woche mein baby nicht untergebracht bekäme und es auch so nicht im arbeitsvertrag stehe kündigte er mich.
jetzt habe ich am 30.10 auf mein gehalt gewartet was nicht kam, als ich anrief sagte er nur er bräuchte jetzt aufeinmal meine steuerkarte und gehalt könne er vorher nicht zahlen.
jetzt meine frage…

  1. muss er mir das gehalt also meine 400€ zahlen auch wenn ich arbeitsausfall hatte?
  2. laut lohnsteuerkarte bin ich steuerklasse 5 und habe somit sehr viel abzüge, darf er mich auch wenn ich es nicht möchte damit abrechnen?
    habe mal gehört es gibt ne 2% pauschale bei der ich nicht soviel abzüge hätte…
    wie soll ich mich jetzt verhalten?
    danke im voraus für eure hilfe
    gruß Jenny

Hallo Jenny
Also du musst dir mal deinen Vertrag genau ansehen. Steht dort, dass der Arbeitgeber das Gehalt pauschal versteuert oder steht dort, dass Du auf Lohnsteuerkarte versteuert wirst? Das wäre zu klären. Wenn du ein sog. Minijob hast, so hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, zu pauschalieren. Wenn dies eindeutig so vereinbart wurde, so hat der AG natürlich KEIN Recht darauf, deine Lohnsteuerkarte zu bekommen und auch nicht, nach Steuerklasse 5 oder 6 abzurechnen. Wenn dies alles geklärt ist, so muss er natürlich den Monat komplett bezahlen, deine Fehltage sind im Prinzip wie „Krankheitstage“ zu werten, du hast im Todesfall eines nahen Angehörigen 2 Tage Sonderurlaub! und bei unvorhergesehenen Ausfällen wegen deines Babys hast du ebenfalls Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Völliger Quatsch ist natürlich, dass der AG nun ganz andere als die vereinbarten Arbeitszeiten verlangt.
Die Kündigung grundsätzlich dürfte allerdings im Rahmen der Probezeit rechtens sein.

  1. muss er mir das gehalt also meine 400€ zahlen auch wenn ich
    arbeitsausfall hatte?
  2. laut lohnsteuerkarte bin ich steuerklasse 5 und habe somit

Das ist eher ein Problem für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sieht aber nicht schlecht aus.

Hallo Jenny,

bekommst Du monatlich 400 Euro oder wird das nach Stunden berechnet? Bei Krankheit des Kindes muss der AG nicht zahlen, da reichst Du die Krankmeldung vom Kinderarzt bei der Krankenkasse ein und Du bekommst Kinderkrankengeld. Warst Du nicht beim Kinderarzt, müsstest Du die Krankenkasse mal anrufen, ob die das dann auch übernehmen. Die anderen Fehltage muss er nicht zahlen, außer Du warst selbst krank, dann müsste er allerdings die ersten 28 Tage eines Beschäftigungsverhältnisses auch nicht bezahlen, da hier auch die Krankenkasse einspringt mit Krankengeld.
Viele Arbeitgeber gewähren Sonderurlaub bei Tod eines nahen Angehörigen. Achja und Du hast ja auch Urlaubsanspruch…auch bei einem Minijob.

Die Tage/Stunden die du gearbeitet hast muss er Dir zahlen und er kann es mit 2% Pauschal versteuern, die 2%können auch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Er braucht dazu nicht die Lohnsteuerkarte! Ist die Auszahlung im Vertrag geregelt? Du schreibst Du hast am 30.10. auf Dein Gehalt gewartet? Viele AG können erst nach Monatsende die Stunden abrechnen. Vielleicht fragst Du noch mal nach, wann die Zahlung erfolgt. Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Wenn Du noch Fragen hast und ich kann sie beantworten, immer gerne.

Petra

Hallo,

versuche dir mal deine Rechte und Pflichten bei solch einem 400€-Job aufzuzeigen.
Dies ist und kann natürlich keine Rechtsberatung sein, soll dir nur etwas mehr Klarheit schaffen.
Zuerst, was steht in deinem Arbeitsvertrag, falls dieser schriftlich vorhanden ist?
Schau da mal über Kündigung, Lohn etc. nach.
Eine Lohnsteuerkarte brauchts du, falls es sich um einen Alleinjob (nur diesen Job übst du aus)handelt, nicht.
Hier gilt Brutto für Netto, also du erhältst die 400€
Netto ausgezahlt.
Du hast auch noch gesetzliche Rechte,auf eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,auf die Wahrung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber usw.

Besondere Regelungen für diesen Job sind im Rahmen der Sozialversicherung und des Steuerrechts zu beachten. Der Arbeitgeber zahlt neben dem Gehalt pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge und eine pauschalierte Lohnsteuer.
Das sind wohl die 2%, die du aufgeführt hast.
Die muß aber der Arbeitgeber zahlen und nicht du.

Also, mit deinem Arbeitgeber „klares“ reden und notfalls mit Anwalt drohen.

Kannst mich ja auf dem Laufenden halten.
Helfe dir gerne, soweit ich eben kann.

Grüße Holzbein 59

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Liebe Jenny, dein Anliegen tangiert nicht das Steuerrecht, sondern das Arbeitsrecht. Überleg mal, ob du nicht Kündigungsschutzklage erhebst. Es wäre gewiss sinnvoll hierzu einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Gewerkschaft!) zu befragen. Zu deinen Fragen: im ersten Monat der Beschäftigung gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die geleisteten Stunden muss der Arbeitgeber dir aber natürlich bezahlen. Ob mit oder ohne Steuerkarte: es gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Bei Geringfügiger Beschäftigung bedarf es einer Steuerkarte nicht. Vielleicht will der Arbeitgeber jetzt als Kurzfristige Beschäftigung abrechnen? Egal, der Arbeitslohne dürfte von der Höhe her eh steuerfrei sein. Gruß, Daniela

hallo,
ich schildere euch mal mein problem und hoffe jemand kann mir
mit einem guten rat zur seite stehen…
ich habe am 1.10 eine stelle als telefonistin auf 400€ basis
angenommen.

Hallo.

Bei Minijobs (= geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen) ist es nicht erforderlich eine Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen.
Der Grundfall ist die Abrechnung ohne die Lohnsteuerkarte und mit der genannten pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 2 %.

Das Arbeitsentgelt für die gleistete Arbeitszeit ist zu zahlen.

Dies ist eine allgemeine Auskunft, die nicht auf die Einzelheiten und Eigenheiten des Falls abstellt.
Es empfiehlt sich ggf. eine Beratung bei einem Rechtsanwalt durchzuführen (ggf. vorab Kostenanfrage, evtl. kostenloses Erstgespräch).

Ein Steuerberater kann hier ebenfalls helfen, jedenfalls was den nicht rechtsberatenden Teil angeht (Lohnabrechnung).

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Hallo Jenny,

ich würde Dir raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und mit ihm den Fall durchzusprechen, er wird Dir das Richige und Machbare raten.

Freundliche Grüße
CupidoVienna

Hallo jennylein,

  1. Der Arbeitgeber schuldet Dir Dein vereinbartes Arbeitsentgelt UNABHÄNGIG davon, ob Steuerkarte vorliegt, ob er Probleme bei der Abrechnung hat oder die Welt untergeht.

  2. Der Arbeitgeber schuldet Dir Dein vereinbartes Arbeitsentgelt zum vereinbarten Zeitpunkt. Jeder Tag Verzug kann (sollte) mit Zinsen nachbezahlt werden.

  3. Bei einem 400-Euro-Job ist die Steuerkarte eigentlich unwichtig und auch die Fehltage sind unwichtig, da durch das Bundesurlaubsgesetz gedeckt (Krankheitsbetreuung eines Kindes und Tod eines nahen Angehörigen) => heißt: er schuldet Dir 400 Euro netto, da die SV-Abgaben an die Knappschaft abzuführen sind.

Also: Sprich mit dem Arbeitgeber und verlange Deine 400 Euro sofort und am besten gleich bar, abrechnen kann er später. Nimm einen Zeugen mit und gib ihm ein Schreiben, indem Du die sofortige Auszahlung verlangst und gib ihm eine Woche Frist (wenn er nicht gleich bar zahlt). Wenn er dann noch nicht zahlt, geh zum Arbeitsgericht und verklage den Arbeitgeber.

Gruß
Harry

Hallo, Gehalt muss er natürlich zahlen. 400 Euro ist geringfügig, also Pauschalsteuer. Lassen Sie sich nicht unterkriegen, auch als Geringfügig Entlohnter steht ihnen lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Wenn aber ihr Sohn krank ist, bekommen Sie das Gehalt zu 67 % von der Krankenkasse für die Tage der Krankheit mit dem Kind. LG

Hallo, mit manchen Dingen geht man einfach schwanger… Tue mich mit einer Antwort auch was schwer, da ich rechtlich nicht wirklich Bescheid weiß. Auf jeden Fall hat man schlechte Karten mit einem 400,- € Job. Du kannst nur hoffen, das dein AG so fair ist, dir den ausstehenden Lohn auszubezahlen - für die Fehltage würde mich das schon sehr wundern - auch wenn er rechtlich dazu vielleicht verpflichtet wäre - doch wer geht in dieser situation einen Rechtsstreit ein? Mehr Stunden wegen schlechterer Leistung zu verlangen zeigt ja seinen Umgang mit 400€- Kräften. Steuern musst du wahrscheinlich sowieso für den Job bezahlen - das Finanzamt(oder Steuerhilfsprogramm auf CD) macht normalerweise sowieso eine Günstigerrechnung wegen der Steuerklasse. Allein soziale Jobs wie Pflegehilfe oder Vorträge bei der VHS o.-ä. haben einen Freibetrag von 2100€ im Jahr, die nicht versteuert werden müssen. Bei meiner Frau hätten das knapp 30% Steuern ausgemacht, die dann für den 400€ job noch berechnet würden. Dann muss es sich also schon lohnen und nicht für 7,50€ die Stunde. Sei also ein wenig froh von diesem Job weg zu kommen und such dir was Besseres. Viel Glück + LG

Hallo,

leider war ich verreist, daher so spät arbeite.

Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertag? Er kann Sie mit 2% Pauschlsteuer anmelden, aber kann er auch Sie auch auf Steuerkarte (dann haben Sie Nachteile, weil Sie versteuern müssen) In der ersten 6 Monaten gibs es keinen Kündigungsschutz und Sie müssen 6 Wochen arbeiten, um Lohnfortzahlung zu bekommen, das gilt bei Betriebe bis 30 Mitarbeiter.

Normalerweise braucht für die Anmeldung nur die Sozialversicherungsnummer und die Steuerkarte.
Schauen Sie in ihre Arbeitsvertrag nach.

Gruß
MArinel