Steuerrecht abfindung

Hallo, habe folgendes Steuerproblem:

Am 01.12.2005 erhielt ich von meinem Arbeitgeber eine gerichtlich festgesetzte Abfindung von € 13.250,00. Diese wurde auf der Lohnsteuerkarte nicht angegeben und von mir auch nicht in der Erklärung angegeben. Beim Arbeitsgericht wurde mir die Fünftelregelung so erklärt, dass der Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht auf 5 Jahre verteilt würde und dann ohnehin nichts dabei herauskäme, weil ich ja in Rente ginge. Das scheint aber anders zu sein.

Am 01.08.2009 bin ich von Deutschland nach Österreich verzogen; ich bin Österreicher.

Am 04.01.2011 erhielt ich in Thailand - ich überwintere dort nach meiner Berentung - einen geänderten Steuerbescheid von 2005 (Druckdatum 10.12.2010) mit einer Nachforderung von ca. € 1.800,00 zzgl. Versäumniszuschläge seit 01.04.2007. Rechtsmittel wurde eingelegt.

Nach meiner Rückkehr besprach ich die Sache mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt. Dort wurde mir erklärt, dass aufgrund einer Lohnsteueraussenprüfung im 2. Halbjahr 2008 man auf die Sache aufmerksam wurde. Das genauere Datum wollte man mir nicht sagen.

Frage: Sind die Ansprüche des Fiskus verjährt? Warum wurde mir nicht das genaue Datum der Lohnsteuerprüfung genannt?

Dann der deutsche Fiskus gegen einen Österreich in Österreich vollstrecken?

Danke für Infos.

Gruß

Charly

Bis 31.12.2005 gab es noch Freibeträge auf Abfindungen (siehe www.abfindunginfo.de/steuerfreibetrag.htm). Insofern stimmte die Auskunft. Ob allerdings darüber hinaus wirklich keine Steuerlast angefallen ist, kann nur anhand der Steuerdaten nachvollzogen werden. Offensichtlich hat das Finanzamt das getan. Wahrscheinlich war die Festsetzungsfrist noch nicht vorüber und damit ein neuer Bescheid möglich. Doch das hängt alles von den konkreten Daten ab und kann nur anhand der Bescheide geprüft werden. Dazu müssten Sie schon einen Steuerberater/Steuerfachanwalt einbeziehen.