Steuerrecht - Absetzbarkeit von Schuldzinsen

Guten Tag,
ich besitze eine DHH, die im Steuerjahr 2007 teilvermietet war (ca. 34%); Rest Eigennutzung. V+V wurde geltend gemacht/anerkannt. Im Jahr 2008 wurde dieses Haus steuerlich nicht geltend gemacht, da keine V+V stattfand. Ich bin außerdem ausgezogen.
Frage: Das Haus steht seitdem zum Verkauf (Makler, Inserate etc.), konnte jedoch noch nicht veräußert werden. Kann ich insoferm für 2009 wieder Schuldzinsen, Afa, Werbungskosten (Insertion etc.) sowie Handwerkerrechnungen bis Verkauf (oder andere Nutzung) geltend machen?
Außerdem: ich habe mich bislang noch nicht umgemeldet. Sollte ich das noch dringlich tun, damit für 2009 ein entspr. Nachweis vorhanden ist?
Danke für eine kurzfristige Nachricht.

Hallo und guten Tag,
es ist zwar nicht mein Steuergebiet aber ich glaube das Sie als Hausbesitzer werden sie warscheinlich leider doch die Steuern zahlen muessen. Aber daher kann es gut sein das die Arbeit der Leute geltend machen werden kann. Ein Steuerberater sollte das wissen.

Ich hoffe das ich ihnen geholfen habe. mein Gebiet ist halt das Doppelsteuerabkommen Venezuela - Deutschland.
M-f-G
Arnego2