Steuerrecht AFA Imobilie

ich habe 2011 ein doppelhaus erworben

es wird wenn es wieder hergestellt ist an meinen sohn vermietet

noch ist keine vermietung möglich

im augenblick benötige ich die afa 2011

2011 nur Anschaffungskosten
2012 und 2013 Wiederherstellungskosten
die wiederherstellungskosten sind über 15%

kann ich anschaffungs und Herstellungskosten 2011 mit abschreiben

kann ich die anschaffungskosten von 2011 dann in 2012 mit auf addieren zu den Wiederherstellungskosten
und neue Anschaffungs- und Herstellungskosten summe daraus erstellen und die abschreibung 2012 neu erstellen

auf was sollte ich acht geben

wie gehe ich am besten vor bei der abschreibuzng afa 2011 / 2012 / 2013

Bitte HILFE

Vielen dank schon mal an alle

Hallo Neri,

sorry, da kann ich dir nicht helfen, da kenn ich mich gar nciht gut aus.