ich habe 2011 ein doppelhaus erworben
es wird wenn es wieder hergestellt ist an meinen sohn vermietet
noch ist keine vermietung möglich
im augenblick benötige ich die afa 2011
2011 nur Anschaffungskosten
2012 und 2013 Wiederherstellungskosten
die wiederherstellungskosten sind über 15%
kann ich anschaffungs und Herstellungskosten 2011 mit abschreiben
kann ich die anschaffungskosten von 2011 dann in 2012 mit auf addieren zu den Wiederherstellungskosten
und neue Anschaffungs- und Herstellungskosten summe daraus erstellen und die abschreibung 2012 neu erstellen
auf was sollte ich acht geben
wie gehe ich am besten vor bei der abschreibuzng afa 2011 / 2012 / 2013
Bitte HILFE
Vielen dank schon mal an alle