Steuerrecht - anmeldung am wohnohrt

Liebe/-r Experte/-in,

habe eine kurze Frage:
spielt es für steuerrechtlich eine Rolle, ob man sich am Wohnort angemeldet hat, sprich, wird das geprüft ?

danke, isabella

Liebe Isabella,
eine pauschale Antwort gibt es hier nicht,
da es viel zu komplex ist. Geprüft wird alles Mögliche!
Gruß, Kai

Liebe Isabella,
eine pauschale Antwort gibt es hier nicht,
da es viel zu komplex ist. Geprüft wird alles Mögliche!
Gruß, Kai

ok, danke.
darf ich nachhaken … mein Problem ist:
ich bin Ende 2007 an den Ort des Arbeitsplatzes umgezogen und habe da auch geltend gemacht in nämlicher STeuererklärung - Umzugskosten.
Und habe es 2008 ganz einfach und ohne Grund und Entschuldigung nicht auf die Reihe bekommen mich zu melden. WAs auch daran liegen mag, dass ich nicht immer da bin. Nun frage ich mich, ob es sinnvoll wäre, den Arbeitsplatzwohnort für 2008 als Zweitwohnsitz auszuweisen. Das ist wahrscheinlich auch zu komplex, aber für den Hintergrund …

Liebe Isabella,
ist wirklich komplex. Grundsätzlich muss Mann/Frau jederzeit auf eine Prüfün gefasst sein. Und grundsätzlich muss für einen selber alles stimmig und erklärbar sein. Das Steuerrecht, was 2te Wohnsitze angeht kann man alles ergooglen. Wenn Du sicher bist alles plausibel darlegen zu können, dann mach es so wie Du denkst. Ich bin jetzt erstmal 2 Wochen in meinem 2ten Wohnsitz ( Wohnmobil) und alle können mich mal.
Viel Glück und Grüße,
Kai

Hallo,

zuerst möchte ich dir mitteilen, dass ich KEINE anfrage von dir in meinem mailaccount gefunden habe. auch nicht beim Spam.

Dann zu deiner Frage:
Ja, es spielt steuerrechtlich eine Rolle.
Einmal bei der Beurteilung ob du beschränkt oder unbeschränkt steuerspflichtig bist.
Aber das ist nur wichtig, wenn du im Ausland lebst oder im Ausland arbeitest und hier lebst.

Zum anderen wirst du am finanzamt von deinm wohnort veranlagt!!!
Also wenn du in Augsburg mit deinem Erstwohnsitz wohnst, dann wirst du in Augsburg auch zur Einkommensteuer veranlagt.

Wenn du in Augsburg deinen Erstwohnsitz hast, aber in Köln deiner beruflichen Tätigkeit nachgehst und dort einen weiteren wohnsitz hast, ist Köln zuständig.

Wenn du deine Steuererklärung an deinem Wohnsitzfinanzamt abgibst, und die sind nicht zuständig wir die Erklärung an das zuständige amt weitergeleitet.

Überprüft wird der Wohnsitz eigentlich nur, wenn du Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung machst, oder als Grenzgänger giltst.

Elli

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