Steuerrecht bei Nießbrauch

wir haben ein Haus(Grundstücksgemeinschaft),wo ein Nießbrauchsrecht eingetragen ist.Der Nießbraucher muß alle Kosten tragen.Müssen wir die Zahlungen,die auf unser Kreditkonto gehen ( Summe des Nießbrauchs)in unserer Steuererklärung angeben? Bisher wurde teilweise vermietet(Gewerbe) und die Verträge haben wir geschlossen und auch beim FA angegeben(Nießbrauch eigentlich nicht genutzt!).Vermietungen wollen wir nicht mehr auf unseren Namen nehmen wegen des Nießbrauches.Wir wollen eine „saubere“ Lösung.

was steuererklärung betrieft kann ich Ihnen nicht helfen würde ich empfellen beim Steuerexperten nachzufragen.

hallo, ich fürchte, die Frage kann man in einem solchen Forum nicht seriös beantworten. Zum einen hängt es davon ab, welchen „Typ“ Nießbrauch Sie vereinbart haben und wie die vertragliche Vereinbarung, also der Wortlaut des Vertrages, genau lautet.

Zum anderen achten Finanzämter auch stets auf die tatsächliche Handhabung, also ob die Vereinbarung auch tatsächlich eingehalten wird und die Abwicklung in der Praxis so erfolgt, wie in es in der Vereinbarung steht.

Beide Fragen lassen sich hier leider nicht beantworten.

Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie Ihren Steuerberater damit aufsuchen, ihm sämtliche Verträge vorlegen und ihm erklären, wie Sie die Angelegenheit praktisch gehandhabt haben. Dann ließe sich die Sache beurteilen.

Ferner würde ich Ihnen ebenfalls zu einer „sauberen“ Lösung raten, aber stellen Sie sicher, dass diese „saubere“ Lösung von einem Fachmann erarbeitet wird - leider ist das Steuerrecht hier zu Lande so kompliziert, dass man ohne die Hilfe eines Fachmanns gerade bei solchen Konstruktionen kaum auskommt.

Auch hier wird Ihnen Ihr Steuerberater sicherlich weiterhelfen können.

Hoffe, dass ich Ihnen trotzdem etwas helfen konnte.

hallo skylady,
was niessbrauch angeht und ob das vom fa als einnahmen aus immobilienbesitz gesehen wird, kann ich leider nicht sagen. ich würde es aber vermuten.
schoenen gruss
pleitier

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