Hallo
Ich
arbeite für ein deutsches Unternehmen in Indien (Produktionsüberwachung und Qualitätskontrolle)
die Firma hat keine Tochtergesellschaft in Indien, sondern lediglich mehrere Lieferanten
bezahle Steuern in Deutschland
krankenversichert AOK Deutschland
keinerlei ausländische Einkünfte
fester Wohnsitz in Deutschland besteht weiterhin und wird jeden Monat bezahlt
Wohnung in Kolkata wird von Firma aus Deutschland bezahlt
alle 182 Tage verlasse ich das Land (Indien) für 3 bis 4 Wochen Heimaturlaub in Deutschland. Danach geht es zurück nach Indien für die nächsten 182 Tage.
Frage dazu. Muß ich jetzt Steuern in Deutschland und Indien bezahlen? Wie hoch ist der Steuersatz in Indien und welches Einkommen wird versteuert? Wird in Indien (falls überhaupt) die volle Höhe des Einkommens versteuert, oder nur ein gewisser Anteil?
Spricht das DBA zwischen Indien und Deutschland nicht eher dafür, dass man als Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens auch „NUR“ in Deutschland steuerpflichtig ist, auch wenn man sich für seine Arbeit länger als 182 Tage in Indien aufhält?
Moin, Moin! Tut mir leid, da hab ich keine Ahnung. Ich gehe davon aus, dass man nicht doppelt Steuern zahlen muss - das wird wohl auch was mit den 6 Monaten zu tun haben.
Viel Erfolg noch!
Sorry, aber das kann ja jetzt wohl nur ein schlechter Witz sein? So eine Frage zu klären ist nicht so salopp zu machen. Und da Sie ja schon sich informiert haben (geht aus Ihrer Frage hervor, sonst hätten Sie die Anzahl der Tage nicht erwähnt) frage ich mich ob Sie hier richtig sind.
So etwas muss definitiv ein Fachmann klären, kein Internetportal. Und auch kein normaler Steuerberater kann das so mir nichts dir nichts klären. Beantworten kann Ihnen das nur jemand der spezialisiert ist auf Auslandseinkünfte und jemanden für Indien zu finden ist schon extrem schwer denke ich.
Trotzdem viel Glück!
Ich kann mich nur wundern. Da geben sich manche Leute als Experten aus und haben dann von der Materie keine Ahnung. Jedenfalls habe ich die "EXPERTENSUCHE bemüht und nich einfach mal so eine Person im Forum angeschrieben. Warum sollte das nicht mein Ernst sein? Ich habe eine Frage zum Thema Steuerrecht gestellt und eigentlich erwartet, dass wenigstens ein, oder zwei Personen wenigstens Ansatzweise etwas dazu sagen könnten. Wenn mir einer eine Frage zu einem Thema stellt in einem Forum dem ich mich angeschlossen habe, dann muß ich zwangsläufig damit rechnen, dass auch mal eine Frage gestellt wird, die ich nicht beantworten kann. Aber ein Witz ist das deswegen noch lange nicht…
Kluge Leute haben mal entschieden, dass man sein Welteinkommen in Indien versteuern muß sobald man hier lebt, bzw. länger als 183 am Stück hier verbringt.
Hallo, soweit wie ich das verstanden habe, hast Du nur in
Deutschland Einkünfte. Was willst Du denn in Indien
versteuern?
Erst einmal ist entscheidend, wo du ansässig iSd DBA D-I bist. Da du einen Wohnsitz in D beibehältst, ist das DBA für dich anwendbar.
Nach Art. 15 Abs. 1 DBA hat der Ansässigkeitsstaat grds. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, es sei denn, die Arbeit wird in I ausgeübt, was hier der Fall ist. Dann ist Abs. 2 zu prüfen.
Danach erfolgt die Besteuerung in D, wenn die Tätigkeit
a) nicht länger als 183 Tage im Steuerjahr in I ausgeübt wird und
b) die Vergütung von einem AG in D getragen wird
Sofern also die Vergütung von einer Tochterges. In I oder einer Betriebsstätte deines AG in I wirtschaftlich getragen wird (auch über Zurechnung iRe Kostenrechnung!), ist der Punkt b) nicht erfüllt.
Da du offensichtlich aber länger als 183 Tage im Steuerjahr in I bist ist bereits a) nicht erfüllt und die Antwort lautet: das Besteuerungsrecht hat I, nicht D!
Nach dem DBA werden die in I besteuerten Einkünfte in D freigestellt (Art. 23), D.h., sie werden nur iRd Progressionsvorbehalts in D erfasst. Der greift immer dann, wenn weitere Einkünfte in D vorliegen, dann erhöht sich der auf diese anderen Einkünfte anzuwendende Steuersatz.
Hinsichtlich der Höhe der indischen ESt kann ich leider keine Aussage von hieraus machen (über den AG prüfen lassen, der hat sich darum zu kümmern).
So, ich hoffe, erstmal geholfen zu haben. Dies ist eine rein private Information und entbehrt daher jeder Haftungsgrundlage. Ich habe nicht auf beruflicher Ebene informiert…
Beste Grüsse
Thomas
Ich kenne mich sehr wohl aus. Ich könnte jetzt z.B. mich durch die Bücher wälzen und das ganze Nachschlagen, das ist aber nicht so schnell geklärt. Und es birgt auch noch die Gefahr das es ggf. nicht 100%ig stimmt. Ich war vollkommen ehrlich in meiner Aussage. Und wenn man Geld sparen will und statt den Steuerberater direkt so eine schwierige Frage in einem Forum klären möchte, dann muss man eben auch mit rechnen das man die ehrliche Meinung dazu auch mitgeteilt bekommt.
Sorry, aber ich sagte ja, geh zum Steuerberater. Da ist dir ernsthaft besser geholfen, da es auch um Haftung geht etc.
Trotzdem viel Glück!
Ok, was das auskennen betrifft, so kann man das letztendlich so, oder so sehen. Unter auskennen versteht wohl jeder etwas anderes. Es gibt nun mal Themen, die können „nur“ Experten beantworten. Wenn ich theoretisch nur Fragen beantworten kann, die nie gestellt werden, weil sie jeder für sich beantworten kann, wozu dann die Einstufung Experte? Ich habe jedoch gestern noch eine Antwort auf meine Frage erhalten und du wirst staunen, es war jemand aus diesem Forum, der mir die entsprechende Auskunft geben konnte. Und was sagt mir das jetzt? Einer von uns beiden hat die Qualität dieses Forums unterschätzt. Ich war es nicht…und so wurde dann am Ende aus einem „schlechten Witz“ eine runde Sache…
Hallo Thomas
ich ziehe den Hut. Vielen dank für diese plausible Erklärung. Damit kann ich arbeiten. Es ist wohl genau das, wonach ich gesucht habe.
Vielen herzlichen Dank
Schönes Wochenende
Tommy
Den Angaben zufolge besteht ein Wohnsitz in Deutschland. Dennoch ist der Sachverhalt genau zu prüfen.
Eine Antwort kann ohne genaues Studium des DBA nicht erfolgen.
Ich empfehle daher einen Steuerberater aufzusuchen.
Grüße
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