Ich habe vor kurzem im Ausland geheiratet. Meine Ehefrau hat ihren Wohnsitz noch im Ausland, zieht jedoch in absehbarer Zeit nach Deutschland, sobald das Visum erteilt. Ich bin unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Ich konnte schon selbst feststellten, dass bei der Steuererklärung, solange meine Ehefrau nicht nach Deutschland gezogen ist, keine Zusammenveranlagung gewählt werden kann und sich nichts bei meiner Steuerklasse, nämlich (I), ändert.
Da das Visumverfahren noch einige Monate dauern wird, will ich meine Ehefrau noch einmal besuchen. Kann ich die Flugkosten (ca. 600 EUR ) von der Steuer absetzen? Es gibt doch eine ähnliche Möglichkeit mit Heimfahrten.
Vielen Dank im Voraus
Andreas