Steuerrecht. Ehefrau noch im Ausland nicht EU

Ich habe vor kurzem im Ausland geheiratet. Meine Ehefrau hat ihren Wohnsitz noch im Ausland, zieht jedoch in absehbarer Zeit nach Deutschland, sobald das Visum erteilt. Ich bin unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Ich konnte schon selbst feststellten, dass bei der Steuererklärung, solange meine Ehefrau nicht nach Deutschland gezogen ist, keine Zusammenveranlagung gewählt werden kann und sich nichts bei meiner Steuerklasse, nämlich (I), ändert.

Da das Visumverfahren noch einige Monate dauern wird, will ich meine Ehefrau noch einmal besuchen. Kann ich die Flugkosten (ca. 600 EUR ) von der Steuer absetzen? Es gibt doch eine ähnliche Möglichkeit mit Heimfahrten.

Vielen Dank im Voraus
Andreas

hallo,

ich sehe da erstmal keine möglichkeit, da eine heimfahrt - wie es der ausdruck schon sagt - „heim“, also zum lebensmittelpunkt führen muß. der liegt aber offensichtlich da, wo du wohnst, also im inland. eine fahrt zur ehefrau ins ausland wäre daher keine familienheimfahrt im steuerrechtlichen sinne.

ist denn die ehefrau steuerpflichtig (in ihrem land)? vielleicht ließe sich darüber was regeln. ein nachweis darüber, daß der lebensmittelpunkt aber im eu-ausland liegt, wäre allemal fällig (und bei der konstellation wohl schwierig zu führen).

vielleicht hilft folgender link weiter:
http://www.frag-steuertipps.de/948/Selbstst%C3%A4ndi…

saludos, borito

Hallo Andreas,
ich denke Du kannst nichts absetzen, da der Besuch nichts mit dem Beruf zu tun hat und deine Frau ja hier noch gar nicht arbeiten kann.
Aber evtl. gibt es im Heimatland deiner Frau eine Absetzmöglichkeit für Sie!
Gruss Germann

maximal als außergewöhnliche belastung, aber ich vermute es wird ersatzlos gestrichen

Hallo,
die Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde es versuchen - immerhin besteht die Ehe und man kann die Kosten als Heimreise annehmen. Aber, wie schon gesagt, ich weiß nicht, ob es tatsächlich so ist!
Sylke

Hallo,
die Möglichkeit von Heimfahrten würde sich stellen, wenn Sie im Ausland Ihren Wohnsitz hätten.

Wenden Sie sich bitte mit dieser komplexen und individuellen Frage an einen Steuerberater für eine rechtssichere Auskunft!

Freundlcihe Grüße

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fragesteller die Flugkosten zur im Ausland lebenden Ehefrau in der deutschen Einkommensteuererklärung ansetzen kann.

Hallo andrej 1604,

die Kosten von 600 € sind so nicht absetzbar. Versuch lieber, daß die Ehe hier in Deutschland anerkannt wird. Dann wird automatisch deine Steuerklasse geändert, was auch zur Folge hat, daß du die Heimreise als Familienzusammenführung steuerlich absetzen kannst.