Hallo,
ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Also ich bin deutscher Staatsbürger und arbeite in Deutschland. Mein Verlobter ist französischer Soldat in Deutschland stationiert, somit arbeitet er für den französischen Staat, und zahlt hier keine Steuern.
Meine Frage lautet nun: Welche Steuerklasse kann ich wenn ich mit ihm verheiratet bin beantragen? Und wäre die III. möglich und auch sinnvoll?
Danke für eure Hilfe
Hallo Kamila1983
zu deiner Frage: Wenn du mit deinem zur Zeit noch Verlobten dann verheiratet bist, wird und bleibt er weiterhin fransösischer Soldat und zahlt von seinem französischen Einkommen weiterhin seine Steuern an den französischen Staat. Du selbt arbeitest in Detschland und zahlst zu deinem Einkommen in Deutschland deine Steuern.
Es wird sich also hier bei Verheiratung nichts ändern.
Wenn Verheiratete, beide Deutsche, in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen, kommt allgemein zur Einkommensteuererklärung eine gemeinsame Steuerer-klärung zum Tragen. Man kann aber auch im Antrag Einkommensteuerklärung – getrennte – Veranlagung ankreuzen.
Allgemein zur Steuerklasse, beide Arbeitnehmer Deutsche, also in Deutschland arbeitend und somit Steuerzahler in Deutschland, ist es allgemein sinnvoll, derjenige, der einen deutlich höheren Bruttolohn bezieht, sich auf der Steuerkarte die Steuerklasse III eintragen zu lassen. Der Ehepartner bekommt dann die Steuerklasse V eingetragen. Somit kommt zur Steuerklasse III weniger Steuerabzug zum Tragen. Die Steuerklasse V einen höheren Steuerabzug.
Wenn dann zum Jahresende eine Einkommensteuererklärung ausgefüllt wird, wird bei Verheirateten dann zur Steuerberechnung die Steuerklasse IV vom zuständigem Finanzamt zugrunde gelegt.
Da es sich hier in deinem Fall um besondere Steuerfragen geht, würde und kann ich dir hier anraten, das du bei deinem zuständigem Finanzamt persönlich anfragst, dir Auskunft einholst, wie in deinem speziellen Fall vorzugehen ist.
Vielleicht konnte ich dir mit dieser Beantwortung deiner Fragen hier ein wenig helfen?
Mein Rat wie gesagt, gehe zu deinem zuständigen Finanzamt hin und hole dir hier entsprechnde Auskunft ein, um ganz sicher zu sein, wie in deinem, bei Heirat eurem Fall dann hier steuerlich, Steuern das zu handhaben ist.
Mit freundlichem Gruß
Günter Hase
Danke für den Rat, werde mich auf jeden Fall in den nächsten Tagen beim Finanzamt schlau machen…