Steuerrecht, Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung. Ich bin Alleinerziehend, 0,5 Kinderfreibeträge (Kind geb. Feb. 2007) und arbeite 35 Std. wöchentlich.
Meine wurschtel mich immer selbst durch die Steuererklärung (mit Elster) und habe leider keine Hintergrundinformationen. Alle Angaben mache ich so gut ich kann und meistens nehme ich die letzte Steuererklärung als Muster für das nächste Jahr.

Beim Vergleich des Bescheides von 2010 und 2011 ist mir nun folgendes aufgefallen:

2010: Beiträge zur Krankenversicherung
-steuerpflichtige Person: 3191 EUR
-für das 02/07 geborene Kind: 3584 EUR

2011: Beiträge zur Krankenversicherung

  • Beiträge zur Krankenversicherung inkl.etwaiger Zusatzbeiträge: 3300 EUR

Ich bin mir sehr sicher, dass ich bei beiden Erklärungen ganz normal meinen KV-Beitrag aus der Lohnsteuerbescheinigung angegeben habe, meine Tochter ist seit der Geburt familienversichert und es fallen für sie keine zusätzlichen Beiträge zur KV an …

Gibt es dafür eine einfache Erklärung? Ich möchte nicht „den Aufwand betreiben“ Widerspruch einzulegen oder einen Steuerberater hinzu zuziehen wenn es einfach eine Formalität ist oder eine Wissenlücke meinerseits.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus.

Mit freundlichem Gruß
Katrin Kellner

Hallo,

das kann ich so natürlich nicht eruieren, die 3.584 liegen dicht an dem hälftigen Kinderfreibetrag 3.504 für 2010, kann das sein, dass der falsch übertragen wurde, wenn das aber auf dem Bescheid 2010 so steht, müssen die Daten ja irgenwo aufgetaucht sein, kann bei der Elsterübertragung aber kaum ein Fehler des Amtes sein. Ist auch denkbar, dass das der Beitrag zur Pflegeversicherung ist und Sie den für 2011 nicht angesetzt haben? Prüfen Sie das bitte, ggfl. Einspruch einlegen und nachtragen lassen, ist wahrscheinlich…

Sie sollten dazu auch alle Kosten für Vorsorge (KM Geld zum Arzt), Rezepte, Quittungen der Apotheken und Ärzte sammeln, diese können Sie als Sonderausgaben ansetzen, sobald 2 (ggfl.3%) Ihres Jahreseinkommen für die Ausgaben überschritten werden, im Regelfall lohnt sich das Sammeln.(auch für`s Kind).

Grüße

Al

Hallo Fr. Kellner, ich bin zur Zt. auf Reisen und kann Ihre Frage nicht
ordentlich beantworten. Ich hoffe, Kollegen erledigen das anstatt meiner.
Herzlichen Gruß Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung. Ich bin
Alleinerziehend, 0,5 Kinderfreibeträge (Kind geb. Feb. 2007)
und arbeite 35 Std. wöchentlich.
Meine wurschtel durch die Steuererklärung
(mit Elster) und habe leider keine Hintergrundinformationen.
Alle Angaben mache ich so gut ich kann und meistens nehme ich
die letzte Steuererklärung als Muster für das nächste Jahr.

Beim Vergleich des Bescheides von 2010 und 2011 ist mir nun
folgendes aufgefallen:

2010: Beiträge zur Krankenversicherung
-steuerpflichtige Person: 3191 EUR
-für das 02/07 geborene Kind: 3584 EUR

2011: Beiträge zur Krankenversicherung

  • Beiträge zur Krankenversicherung inkl.etwaiger
    Zusatzbeiträge: 3300 EUR

Ich bin mir sehr sicher, dass ich bei beiden Erklärungen ganz
normal meinen KV-Beitrag aus der Lohnsteuerbescheinigung
angegeben habe, meine Tochter ist seit der Geburt
familienversichert und es fallen für sie keine zusätzlichen
Beiträge zur KV an …

Gibt es dafür eine einfache Erklärung? Ich möchte nicht „den
Aufwand betreiben“ Widerspruch einzulegen oder einen
Steuerberater hinzu zuziehen wenn es einfach eine Formalität
ist oder eine Wissenlücke meinerseits.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus.

Mit freundlichem Gruß
Katrin Kellner

Hallo Katrin,
wenn dein Kind mit Dir familienversichert ist, dann hast Du alles richtig gemacht. Was das mit 2010 auf sich hat, kann ich von hier aus auch nicht nachvollziehen.

Allerdings haben die Finanzämter in der Regel auch „Service-Center“, wo man auch mal nachfragen kann. Vielleicht können die Anhand Deiner Unterlagen etwas sehen.

Gruß
Ralf