Hallo History55
Das Ganze ist eine ziemlich komplizierte Sache. Würde mich da an Fachmann wenden. Es wäre aber möglich als Unterstützung.
Hier mal eine grobe Übersicht:
Unterhaltsleistungen können unter folgenden Voraussetzungen bis zu € 8.004,- je unterstützter Person steuerlich geltend gemacht werden:
- Z.B. Unterstützung der Eltern
- Die Unterstützung dient der Deckung des laufenden Lebensunterhalts.
- Die unterstützte Person ist bedürftig, unterschreitet also bestimmte Einkommens- (s. unten) und Vermögensgrenzen (€ 15.000/Person).
- Die Aufwendungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Einkommen („Opfergrenze“)
Werden die verheirateten, in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebenden Eltern oder Großeltern unterstützen, werden die abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen für beide Eltern- bzw. Großelternteile gemeinsam ermittelt:
- Zunächst werden die eigenen Einkünfte und Bezüge beider unterstützter Ehepartner getrennt ermittelt.
- Dann werden diese Einkünfte und Bezüge zusammengerechnet.
- Sind diese Einkünfte und Bezüge höher als der verdoppelte Anrechnungsfreibetrag, wird der übersteigende Betrag auf den verdoppelten Unterhaltshöchstbetrag angerechnet.
Hat die unterstützte Person eigene Einkünfte und/oder Bezüge, wird der Unterstützungs-Höchstbetrag um denjenigen Betrag gekürzt, um den diese Einkünfte und Bezüge den anrechnungsfreien Betrag von monatlich € 52,- /jährlich € 624,- übersteigen.
Viele Grüße
hjs