Steuerrecht EU - Schweiz

Hallo,
ich hätte die Möglichkeit eine Stelle in der Schweiz zu bekommen (permanente Stelle). Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz jedoch in meinem Wohnsitzland (in der „alten“ EU, wo ich die letzten 2 Jahre gewohnt und gearbeitet habe) und ich würde dort einige Wochen bis wenige Monate ein Training absolvieren.

Meine Frage: Wo muss ich Einkommenssteuer für die Trainingsdauer Steuern bezahlen? Muss ich die im jetztigen Wohnsitzland begleichen (bis ich die Stelle in der Schweiz antrete) oder kann ich die Steuern für das Trainingsgehalt gleich in der Schweiz bezahlen und entkomme damit einer Doppelbesteuerung im jetztigen Wohnsitzland?

Hallo,

also ganz genau kann ich es nicht sagen aber ich denke, es kommt darauf an wo der Vertrag läuft. Wenn das Training unter dem Vertrag in der Schweiz machst, fällt dies normalerweise dann unter das Schweizer Steuergesetz. Aber vielleicht fragst du nochmal lieber bei dem Grenzgängerverein nach, die können dir da genaue Angaben machen.http://www.grenzgaengerauskunft.de/?gclid=CIXCp7LCia…

Gruss
Melanie

Hallo

ich bin kein Steuerexperte, aber ich denke, dass Du dort Steuern zahlen musst, wo Du Deinen festen Wohnsitz hast. Solange Du also in Deutschland wohnst, wirst Du auch dort versteuert.
Vielleicht hilft dir diese Seite auch weiter
http://www.hallo-schweiz.ch/
Für Pendler gibts auch irgendwelche extra Regeln, aber ich kenne mich da leider nicht aus.

viel Erfolg

Hallo,

leider kann ich da keine Auskunft geben.
Am Besten, Sie erkundigen sich entweder beim Finanzamt in Deutschland oder bei der Finanzbehörde in der Schweiz.
Gruss

Hallo,

leider kenne ich mich nicht so genau im Bereich Steuerrecht aus.

Gruß Nico

Hallo,

Einkommenssteuer zahlen Sie dort wo das Gehalt gezahlt wird, d.h. wo Sie angestellt sind. Wenn Sie die Stelle in der CH angetreten haben dann dort, sonst in D.

„Entkommen“ werden Sie der Besteuerung sicher nicht. Alle anderen Arbeitnehmer müssen ja auch Einkommensteuer zahlen.

Wenn Sie unterjähring wechseln wird das CH-Gehalt in der CH versteuert aber in D auf die Progression angerechnet.

Viele Grüsse
Gina

Hallo,

leider bin ich nicht ganz im genauen Überblick über Ihre Problematik. Was ich aber zu 100% weiss ist, dass wenn Sie in der Schweiz Gemeldet sind und dort braf Ihre Steuern zahlen, werden dafür definitiv nicht oppelt Besteuert. Unzwar sämtlich Dinge oder Kosten/Unkosten die Ihnen persönlich durch Ihr Training in Deutschland anfallen, darauf werden Sie ja generell schon alles nach Deutscjhem Recht Versteuern. Daher EGAL welche Kosten heben Sie sich IMMER ALLE QUITTUNGEN UND RECHNUNGEN SEHR SEHR GUT AUF. Wenn Sie dann wieder in die Schweiz reisen, zu Ihrem Haupfwohnsitz, zeigen Sie diese ganzen Rechnungen und oder Quittungen beim Schweizer Zoll vor und können dann bei Ihrer nächsten Steuererklärung in der Schweiz diese mit einreichen und bekommen die Differenz vom Schweizer Finanzamt zurück. Denn Beispiel Sie Kaufen sich in Deutschland einen Fernseher (2000 Euro inkl. 19%MWst)oder egal auch was anderes…un in der Schweiz in Ihrem Kanton würden Sie für genau diesen Identisch gleichen Fernseher aber nur 6% MWst. zahlen. Also haben Sie in Deutschland es schon versteuert und azu viel zu hoch im Gegensatz bei Ihnen Zuhause…Nun bekommen Sie von dem Betrag eine Steuerbegünstigung in Höhe von 13% MWst zurück…Ich muss schon sagen, dass würde ich mir persönlich auch in Deutschland wünschen. Nur sind wir einer der Europäischen Länder wo die MWst einfach mal viel zu hoch ist…Frage gibt es überhaupt ein Europäisches Land was noch höhere MWst hat…???Gut ich hoffe trotzdem, dass ich Ihnen etwas weiter helfen konnte…

MFG
Kdeux