STEUERRECHT Familienheimfahrt

Liebe/-r Experte/-in,
Seit 1.4.2010 bin ich mit 1. Wohnsitz in Bayern gemeldet-dort bin ich aus gesundheitlichen Gründen hingezogen.
Mein Mann hat seinen ersten Wohnsitz noch im Rheinland,er muß noch bis 2011 im Mai dort arbeiten.Die Kinder und meine Mutter wohnen auch dort.
Wenn mein Mann nun nach Bayern zu Besuch kommt,können wir diese Fahrten(alle 5 Wochen)steuerlich geltend machen-oder muß hier auch sein 1. Wohnsitz sein?
Mein Zweitwohnsitz ist auch noch im Rheinland,weil die Meldebehörde mir dazu geraten hat,damit eine Verbindung dorthin nachvollzogen werden kann,da mein Mann ja noch da arbeitet.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
MfG Helga

Liebe Helga,

leider kann ich dir in deinem Fall nicht weiterhelfen, denke aber das es sinnvoll wäre dies mit deinem/eurem Steuerberater zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ente88