Steuerrecht: Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Anliegen, weil das Internet im Grunde keinen richtigen Aufschluss über dieses Problem gibt. Und zwar ist es so, dass ich hobbymäßig nebenbei fotografiere und mittlerweile auch Geld nehmen könnte, was ich natürlich bis dato noch nicht mache. Das Ganze hält sich aber im Rahmen und würde weit unter der steuerpflichtigen Einkommensgrenze liegen. Ich schätze, es würde sich auf max. 1000 Euro im Jahr und gleichzeitig auch nie über 400 Euro (bzw. ich glaube krankenversicherungstechnisch sind es ja 360Euro) hinausgehen. Zu meiner Person: ich bin zur Zeit Student, was aber glaub ich keine große Rolle spielt und habe im Moment keine weiteren Einkünfte.

Ich habe mich schon mit dem Finanzamt auseinander gesetzt bzw. dort angefragt, aber alles, was die mir geschickt haben, ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Des Weiteren habe ich mit der Handwerkskammer gesprochen, die mir die abzuführenden Mitgliedsbeiträge genannt haben. Mein Problem ist, ich möchte jetzt nichts falsch machen. Bedeutet diese steuerliche Erfassung, dass danach auch dann entschieden, wird ob ich ein Gewerbe anmelden müsste oder wie ist das Verfahren mit diesem Fragebogen. Mir hat mal jemand erzählt, dass ich bis zu einem bestimmten Betrag gar kein Gewerbe brauche, sondern das das ganz normal über die Einkommenssteuer läuft (?).

Für mich ist eben auch wichtig, dass ich mit Unternehmen z.B. zusammenarbeiten kann und dann auch sagen kann, okay ich nehme jetzt 20 Euro pro Stunde, wenn ich für euch diese Fotos mache.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank!

Gruss,

schneehoernchen

Hallo,
ein paar Gedanken:

Es liegt immer eine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. EStG vor, egal, ob ds Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Sofern es sich bei en Angaben um die Gewinne handelt, besteht keine Gefahr, dass Gewerbesteuer anfällt (Freibetrag 24.500,–). Die Einnahmen dürften auch umsatzsteuerlich im Kleinunternehmerbereich liegen (Grenze: 17.500,-- EUR Einnahmen, erläutere ich nicht weiter).

Ich würde einfach die Gewinne gegenüber dem Finanzamt erklären. Dieses meldet ggf. auch an die Gemeinde und diese an die HWK.

Sollten Verluste entstehen, bitte noch einmal mit dem Finanzamt reden. Ggf. „vorläufig“ mit 0,-- veranlagen lassen, damit in 10 Jahren nicht die kalte Dusche (Rückzahlung) kommt. Da sFinanzamt könnte Liebhaberei unterstellen.

Hallo.

Ich habe mich schon mit dem Finanzamt auseinander gesetzt bzw.
dort angefragt, aber alles, was die mir geschickt haben, ist
ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Dieser Fragebogen wird immer versandt, sobald man einen Betrieb (egal ob gewerblich oder selbständig) eröffnet. Darin macht man Angaben über die Art des Betriebs und die voraussichtlichen Umsätze bzw. den voraussichtlichen Gewinn. Diese Angaben verwendet das Finanzamt zur steuerrechtlichen Einschätzung des Betriebs und ggf. zur Festsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommensteuer.

Des Weiteren habe
ich mit der Handwerkskammer gesprochen, die mir die
abzuführenden Mitgliedsbeiträge genannt haben.

OK.

Mein Problem
ist, ich möchte jetzt nichts falsch machen.

Bisher ist alles OK.

Bedeutet diese
steuerliche Erfassung, dass danach auch dann entschieden, wird
ob ich ein Gewerbe anmelden müsste oder wie ist das Verfahren
mit diesem Fragebogen. Mir hat mal jemand erzählt, dass ich
bis zu einem bestimmten Betrag gar kein Gewerbe brauche,
sondern das das ganz normal über die Einkommenssteuer läuft
(?).

Die Gewerbeanmeldung erfolgt gemäß Gewerbeordnung, das Andere ist Steuerrecht. Es sind zwei verschiedene paar Stiefel. Die gewerberechtliche Sache solltest du über die Gemeinde-/Stadtverwaltung klären.
Bezüglich der steuerrechtlichen Angelegenheiten muss der Fragebogen ausgefüllt werden. Üblicherweise ist dann noch die Auskunft einer „fachkundigen Stelle“ (Business-Plan) notwendig. Das kann ein Steuerberater erstellen. Ich empfehle in diesem Fall mal einen Termin bei einem Steuerberater zu machen. Du solltest gleich zu Beginn des Gesprächs auch auf die Größe deines Gewerbes (umsatzmäßig) eingehen, damit der Steuerberater weiß worauf er sich einstellen muss.
Es empfiehlt sich auch die Steuererklärung gleich dort machen zu lassen. Da kann man sich eine Kostenschätzung geben lassen. Das kostet dann zwar was, aber die Anteile für das Gewerbe sind auch als Betriebsausgaben abzugsfähig und dann ist alles korrekt gemacht - auch wenn’s später dann mal mehr wird…

Zudem sei darauf hingewiesen, dass man ein Steuererklärungen abgeben muss, wenn man ein Gewerbe betreibt.

Für mich ist eben auch wichtig, dass ich mit Unternehmen z.B.
zusammenarbeiten kann und dann auch sagen kann, okay ich nehme
jetzt 20 Euro pro Stunde, wenn ich für euch diese Fotos mache.

Das ist dann kein Problem mehr. Dann kannst du auch Rechnungen in deinem Namen schreiben und ein eigenes Honorar abrechnen.

Ohne eigenen Betrieb müsste das dann zwangsläufig immer über ein Anstellungsverhältnis abgerechnet werden. Das ist für den Umfang und bei vielen Einzelaufträgen umständlich.

Grüße.

Dieser Fragebogen wird immer versandt, sobald man einen
Betrieb (egal ob gewerblich oder selbständig) eröffnet. Darin
macht man Angaben über die Art des Betriebs und die
voraussichtlichen Umsätze bzw. den voraussichtlichen Gewinn.
Diese Angaben verwendet das Finanzamt zur steuerrechtlichen
Einschätzung des Betriebs und ggf. zur Festsetzung von
Vorauszahlungen für die Einkommensteuer.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt gemäß Gewerbeordnung, das Andere
ist Steuerrecht. Es sind zwei verschiedene paar Stiefel. Die
gewerberechtliche Sache solltest du über die
Gemeinde-/Stadtverwaltung klären.

Okay, Frage dazu: Bedeutet das jetzt ich muss Gewerbe anmelden, muss aber keine Gewerbesteuer zahlen, weil wie o.g. der Freibetrag nicht überschritten wird. Oder muss ich gar kein Gewerbe anmelden. Mir kommt das grad so vor, als müsste ich ein Gewerbe anmelden, was wiederum eigentlich „schwachsinn“ in meinem Sinne ist, weil ich eh keine Steuer zahlen werde (Das mit der Liebhaberei habe ich im Hinterkopf)

Bezüglich der steuerrechtlichen Angelegenheiten muss der
Fragebogen ausgefüllt werden. Üblicherweise ist dann noch die
Auskunft einer „fachkundigen Stelle“ (Business-Plan)
notwendig. Das kann ein Steuerberater erstellen. Ich empfehle
in diesem Fall mal einen Termin bei einem Steuerberater zu
machen. Du solltest gleich zu Beginn des Gesprächs auch auf
die Größe deines Gewerbes (umsatzmäßig) eingehen, damit der
Steuerberater weiß worauf er sich einstellen muss.

Dieses Hobby soll aber nicht zu meiner Hauptberuflichen Tätigkeit werden, sondern lediglich so ein bisschen nebenbei laufen, ist ein Business-Plan dann überhaupt notwendig? In diesem Fragebogen steht auch etwas davon, dass man den vorlegen muss, wenn man z.B. Gründungszuschuss haben möchte.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass man ein Steuererklärungen
abgeben muss, wenn man ein Gewerbe betreibt.

Ich muss dazusagen, ich hab bis dato noch nie eine Steuererklärung gemacht, also war noch nicht nötig. Bin auch erst 22.

Das ist dann kein Problem mehr. Dann kannst du auch Rechnungen
in deinem Namen schreiben und ein eigenes Honorar abrechnen.

Dafür muss ich dann ein Gewerbe anmelden, um das zu können oder? In diesem Fragebogen wird ja auch nach „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“ und „Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“ gefragt. Vielleicht ist das jetzt auch zuviel gefragt, aber mal kurz
Land- und Forstwirtschaft = fällt für mich raus
Gewerbebetrieb = wäre dann meine Arbeit?
Selbständige Arbeit = gehören da nicht vor allem Freiberufler etc. zu? also bei mir nichts
Nichtselbstständiger Arbeit= nichts
Kapitalvermögen = sind lediglich meine Zinsen? bzw. alles was dann größer wäre als mein Freibetrag von 801 Euro?
Vermietung und Verpachtung / sonstige Einkünfte = auch nicht!

und zur Umsatzsteuer = wenn ich da hinschreibe Umsatz ca. 1000 Euro (ich muss dazusagen, ja ich habe vorher von max. 1000Euro gesprochen, damit meinte ich eigentlich quasi Umsatz. Ich habe nicht in Umsatz gedacht, weil ich damit meinte „okay ich hab 4 Jobs a 250 Euro“, meine Kosten hab ich ja im Grunde nicht)

Ist das Ende vom Lied, nach diesem Fragebogen, dass ich dann eine Ust-IdNr. bekomme?

Vielen DANK!

Grüße

Wenn Du professionell ein paar „Mark“ dazuverdienen willst , wird das ganze steuerpflichtig und ein Gewerbe sollte angemeldet werden , allein schon aus dem Grund , damit Du am Markt offiziell auftreten kannst.
In der steuerlichen Erfassung gibst Du halt Deine Schätzung ab für das Jahr. Wenn das eben dann 100 Euro im Monat sind , dann wirds halt so sein.
Der Grundfreibetrag liegt bei 6000 - 7000 Euro und bis dahin sind die Einnahmen steuerfrei. EIne Buchführungspflicht gibts es trotzdem und die Einkünfte müssen auch in der Steuererklärung " erklärt " werden.
Bei diesen Umsätzen ist eine Befreiung von der USt sinnvoll.

Alles weitere kann ich übernehmen - günstig, da ich Buchführungen gewerblich mache.

Gruß

Hallo,
leider musst du wie ein Unternehmer dein erziehltes Einkommen nachweisen. Grund: Einkommenssteuerpflichtig ist lt.Gesetz wenn eine selbstständige und nachhaltige Betätigung mit der Absicht Gewinn zu erziehlen, unternommen wird. Also: solltest du für verschiedene Firmen arbeiten, dann solltest du das „Gewerbe“ als Kleinunternehmer anmelden.Hilfe gibt es z.Bsp. (wie muss eine Rechnung aussehen etc.) unter www.existenzgruender.de
Das Finanzamt kann so keine Schwarzarbeit nachweisen. Auch wenn es fast unmoglich ist,dass du überprüft wirst.Besser ist besser.Nach der Steuererklärung kommt dann aber so oder so 0,00 Eur Steuer raus.
H.Schneider

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Anliegen, weil das Internet im Grunde
keinen richtigen Aufschluss über dieses Problem gibt. Und zwar
ist es so, dass ich hobbymäßig nebenbei fotografiere und
mittlerweile auch Geld nehmen könnte, was ich natürlich bis
dato noch nicht mache. Das Ganze hält sich aber im Rahmen und
würde weit unter der steuerpflichtigen Einkommensgrenze
liegen. Ich schätze, es würde sich auf max. 1000 Euro im Jahr
und gleichzeitig auch nie über 400 Euro (bzw. ich glaube
krankenversicherungstechnisch sind es ja 360Euro) hinausgehen.
Zu meiner Person: ich bin zur Zeit Student, was aber glaub ich
keine große Rolle spielt und habe im Moment keine weiteren
Einkünfte.

Ich habe mich schon mit dem Finanzamt auseinander gesetzt bzw.
dort angefragt, aber alles, was die mir geschickt haben, ist
ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Des Weiteren habe
ich mit der Handwerkskammer gesprochen, die mir die
abzuführenden Mitgliedsbeiträge genannt haben. Mein Problem
ist, ich möchte jetzt nichts falsch machen. Bedeutet diese
steuerliche Erfassung, dass danach auch dann entschieden, wird
ob ich ein Gewerbe anmelden müsste oder wie ist das Verfahren
mit diesem Fragebogen. Mir hat mal jemand erzählt, dass ich
bis zu einem bestimmten Betrag gar kein Gewerbe brauche,
sondern das das ganz normal über die Einkommenssteuer läuft
(?).

Für mich ist eben auch wichtig, dass ich mit Unternehmen z.B.
zusammenarbeiten kann und dann auch sagen kann, okay ich nehme
jetzt 20 Euro pro Stunde, wenn ich für euch diese Fotos mache.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank!

Gruss,

schneehoernchen

Hallo Schneehörnchen,
es ist im Grunde einfach zu beantworten: diese Art der Tätigkeit ist eine freiberufliche Tätigkeit und erfordert weder eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt noch eine Anmeldung bei der Handels-/Handwerkskammer. Den steuerlichen Erfassungsbogen kann man ausfüllen, das ist aber im Vorwege bei der beschriebenen Art und Höhe des Geschäftes nicht nötig, es reicht, die erzielten Einkünfte später in einer Jahres-Steuererklärung zu deklarieren (natürlich für das Jahr, in dem die Einkünfte erzielt wurden). Die Abgabe einer StErklärung ist aber zwingend nötig, die Abgabe-Frist dafür ist der 31.5. des Folgejahres (also 31.5.2013 für das Jahr 2012), und die Erklärung muss dann alle Einkünfte enthalten, die man erzielt (also auch die für die nichtselbständige Tätigkeit).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Anliegen, weil das Internet ::::::::: über dieses Problem gibt. Und zwar
ist es so, dass ich hobbymäßig nebenbei fotografiere und
mittlerweile auch Geld nehmen könnte, was ich natürlich bis
dato noch nicht mache. Das Ganze hält sich aber im Rahmen und
würde weit unter der steuerpflichtigen Einkommensgrenze
liegen. Ich schätze, es würde sich auf max. 1000 Euro im Jahr
und gleichzeitig auch nie über 400 Euro (bzw. ich glaube
krankenversicherungstechnisch sind es ja 360Euro) hinausgehen.
Zu meiner Person: ich bin zur Zeit Student, was aber glaub ich
keine große Rolle spielt und habe im Moment keine weiteren
Einkünfte.

Ich habe mich schon mit dem Finanzamt auseinander gesetzt bzw.
dort angefragt, aber alles, was die mir geschickt haben, ist
ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Des Weiteren habe
ich mit der Handwerkskammer gesprochen, die mir die
abzuführenden Mitgliedsbeiträge genannt haben. Mein Problem
ist, ich möchte jetzt nichts falsch machen. Bedeutet diese
steuerliche Erfassung, dass danach auch dann entschieden, wird
ob ich ein Gewerbe anmelden müsste oder wie ist das Verfahren
mit diesem Fragebogen. Mir hat mal jemand erzählt, dass ich
bis zu einem bestimmten Betrag gar kein Gewerbe brauche,
sondern das das ganz normal über die Einkommenssteuer läuft
(?).

Für mich ist eben auch wichtig, dass ich mit Unternehmen z.B.
zusammenarbeiten kann und dann auch sagen kann, okay ich nehme
jetzt 20 Euro pro Stunde, wenn ich für euch diese Fotos mache.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank!

Gruss,

schneehoernchen

Hallo Schneehörnchen,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

Hallo,

grundsätzlich ist vorab zu klären, ob das Fotografieren im Rahmen eines Arbeitsverhältnis (Arbeitslohn) oder im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit (Freiberufler bzw. Gewerbe) erfolgt. Maßgeblich hierfür sind die Vereinbarungen (weisungsgebunden, feste Arbeitszeit, fester Arbeitsort, feste Entlohnung etc.) Bei nur sporadischer Tätigkeit dürfte m.E. eine selbständige Tätigkeit vorliegen. Soweit es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt liegen freiberufliche Einkünfte vor, ansonsten gewerbliche Einkünfte (Unterschied liegt bei der Gewerbesteuer). Sämtliche Einkünfte (Arbeitslohn, selbständige E. gewerbliche E.) unterliegen der Einkommensteuer, gewerbliche Einkünfte zusätzlich der Gewerbesteuer, selbständige und gewerbliche Einnahmen grundsätzlich auch der Umsatzsteuer (hier gibt es jedoch eine Kleinunternehmerregelung, d.h. bis 17500 € Einnahmen(p.a. entsteht keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer beginnt die Steuertabelle bei nicht verheirateten Steuerpflichtigen erst bei ca. 8000 €, vorher können noch Sonderausgaben und Versicherungsaufwendungen in begrenztem Rahmen abgezogen werden. Gewerbesteuer fällt erst bei Gewinnen > 24000 € p.a. an.
Aufgrund der genannten Beträge wird sich daher keine Steuerbelastung ergeben.
Zu klären wäre noch die versicherungsrechtliche Seite, hier dürften jedoch Einnahmen

Sorry damit kenn ich nicht aus aber was ist mit einem Kleingewerbe? http://nu-invent.de/Kleingewerbe-anmelden.htm
LG

Hallo,

ich hatte in ähnliches Problem mit Studenten, welche auf eigene Rechnung bei Unternehmen „jobben“. Damit dies 100% Legal ist, muss man ein Gewerbe anmelden und muss für mehr wie ein Unternehmen per anno arbeiten.
Dann muss man jährlich seine Einkünfte aus diesem Gewerbe anmelden, kann natürlich die Ausgaben gegen rechnen und versteuert den Gewinn.
Das gute für Studenten ist, dass man (bei dir auch) die Büromaterialien, Arbeitszimmer etc. absetzen kann, wenn man etwas clever argumentiert.
Solltest du vorhaben den „Nebenjob“ auf Dauer zu machen und später vielleicht auch dies zu deinem Beruf zu machen, dann würde ich ein Gewerbe anmelden, mir eine Homepage zulegen etc.pp.
Es gibt hierzu an der IHK oder VHS für wenig Geld Informationsveranstaltungen.

hallo,
kann leider nicht helfen. Frage am besten einen Steuerberatungsverein.

Hallo

Steuerrecht und Gewerberecht sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

Ein steuerlicher Erfassungsbogen ersetzt auf keinen Fall eine Gewerbeanmeldung.

Aber zunächst müsste geklärt werden, ob überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt (zu der eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist) oder eine freiberufliche/künstlerische Tätigkeit (keine Gewerbeanmeldung).

Wenn Du nur Passfotos oder Katalogware fotografierst (also ohne dass besonderere Kreativität gefragt ist) liegt eine Gewerbetätigkeit vor. Bei Aufnahmen, die ein gewisses „künstlerisches Händchen“ erfordern, liegt Freiberuf vor.

Zugegeben: Die Trennung ist nicht einfach zu ziehen und war auch schon oft Gegenstand in Verwaltungsgerichtsverfahren. Am Besten beim Gewerbeanmt nachfragen.

Steuerrechtlich gehört der Fotograf meist zu den sogenannten Katalogberufen (Freiberufen), was aber nicht von der Ertragssteuer befreit (z.B. Einkommenssteuer).