Steuerrecht gewerblich

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in meinem Unternehmen eine Kundenzufriedenheitsbefragung durchführen. Als Anreiz für meine Kunden, damit diese sich auch aktiv daran beteiligen, möchte ich Preise verlosen. Als erster Preis schwebte mir so etwas vor, wie 250 € für die nächste Firmenfeier (habe nur gewerbliche Kunden). Kann ich dies aus rechtlicher Sicht tun, damit meine ich rein den Geldgewinn und wie kann ich diesen steuerrechtlich korrekt angeben. Zahle ich den Gewinn in Bar aus oder sollte ich andere Wege in Betracht ziehen? Alle anderen allgemeinen Informationen zu Gewinnspielen aus Werbezwecken sind mir bereits bekannt (kein Kaufzwang usw.) Mir geht es tatsächlich nur um die Art des Gewinnes, also wenn es sich um einen Geldgewinn handeln soll, was ich dabei zu beachten habe. Bin für jede Information dankbar!

Huuhuu hinschosgirl

es tut mir leid, aber irgendetwas muss hier schief gelaufen sein…bin „KEIN“ Experte - ganz im Gegenteil. Suche hier öfters mal selbst Hilfe.

Hoffe, Jemand anderes hier kann weiterhelfen