Steuerrecht Gewinnausschüttung GmbH ja oder nein

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

mal angenommen jemand hätte zwei Betriebe. Einzelfirma und GmbH. Die GmbH " schläft " und die momentane Hauptaufgabe der GmbH besteht darin, dem Eigentümer der Einzelfirma, als Privatperson, Geld für Imobilienkäufe zu leihen. Vorher hat die GmbH einen Handwerksbetrieb unterhalten, deren Haupttätigkeit zwischenzeitlich an Mitarbeiter abgegeben wurde.

Die Einzelfirma hätte aus Gewerbetätigkeit einen Gewinn von 100.000,-Euro, ,die Privatperson aus Vermietung und Verpachtung 100.000,-€ die GmbH aus der Geldverleihe 5000,-€ Gewinn.

Wäre es möglich, dass die GmbH rückwirkend die laufenden Geschäfte der Einzelfirma übernimmt und wenn ja für welchen Zeitraum? Tage , Monate, Jahre ?

Einzelfirma und Privatperson werden zusammen veranlagt
gesamt 200.000,-

Die GmbH würde die Gewinne nicht ausschütten.

Wie könnte man vorgehen und machte dass ganze Sinn?

Danke für Hinweise

CPS

Hallo,

Dies ist keine Frage zum Steuerrecht, sondern der Versuch durch verspätete Trickserei Steuern zu hinterziehen. Insofern werde ich darauf nicht antworten.

Mit freundlichem Gruß

Hallo,-
auch wenn es mir für die Zukunft nicht weiterhilft –
Steuerrecht ist, aus meiner Sicht, keine Frage der Gerechtigkeit sondern oft eine Frage der Gestaltung.

Solange es legal ist, habe ich kein Problem damit. Die Finanzbehörden versuchen in meine Taschen zu langen und ich versuche beide Hände dicht an der Hosennaht zu halten.

Danke für die Antwort.

CPS